Am 1. Juni 2017 endete mit der mündlichen Prüfung das Promotionsverfahren von Laurence O’Hara. Seine Dissertation trägt den Titel „Konsistenz und Konsens – Die Anforderungen des Grundgesetzes an die Folgerichtigkeit der Gesetze“. Ihre Anfertigung betreute Professor Dr. Hermann Pünder. Das Zweitgutachten stammt von Professor Dr. Christian Bumke.
Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Grundgesetz die Freiheit des einfachen Rechts von Wertungswidersprüchen verlangt. Nachdem die herrschende Meinung solche Konsistenzgebote stets abgelehnt hatte, etablierten sie sich seit der Jahrtausendwende verstärkt als Kontrollinstrumente des Bundesverfassungsgerichts. Handelt es sich bei den neuen Vorgaben um tragfähige Fortentwicklungen des Verfassungsrechts? Wie lassen sie sich systematisieren und operationalisieren? O’Hara liefert eine umfassende dogmatische Aufbereitung und formuliert die Konsistenzanforderungen der Verfassung in einer praktisch handhabbaren Form. Zugleich ist die Arbeit ein Beitrag zur Theorie des demokratischen Verfassungsstaats, besonders zur Erzeugung öffentlicher Rationalität im Zusammenwirken seiner Strukturprinzipien Demokratie und Rechtsstaat.
Laurence O’Hara ist Absolvent der Bucerius Law School (Bachelor of Laws 2009) und der Harvard-Universität (Master in Public Policy 2015). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung. Derzeit ist er Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.