Dissertation abgeschlossen

Christoph Henckel legt Arbeit über die Bedeutung von Transparenz bei der strafrechtlichen Verständigung vor

Am Freitag, dem 19. Januar 2018 hat Christoph Henckel mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Frage der Reichweite des Art. 103 II Grundgesetz bei der Anwendung normbezogener Tatbestände seine Promotion erfolgreich abgeschlossen.

Die Leitung des Prüfungsausschusses übernahm Professor Dr. Matthias Jacobs. Als Beisitzer fungierten Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Paul Krell. Henckels Dissertation zum Thema „Faires Verständigungsverfahren durch Transparenz – Mitteilungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen der strafprozessualen Verständigung“ wurde von Gaede betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Thomas Rönnau.

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität von Absprachen beschäftigen die mit der Einführung der Verständigung in den deutschen Strafprozess verbundenen Transparenzpflichten regelmäßig Rechtsprechung und Praxis. In seiner Dissertation untersuchte Henckel eingehend, welche Bedeutung Transparenz für ein faires Verständigungsverfahren hat und gibt Antworten darauf, wie die Vorschriften vor diesem Hintergrund auszulegen und anzuwenden sind. Die Promotion wurde mit der seltenen Note summa cum laude bewertet.

Henckel ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2009) und arbeitete von 2014 bis 2016 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Gaede. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

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