Am 9. und 10. November fand an der Bucerius Law School das Doktorandenseminar zum Non-Profit-Recht statt. Dieses Seminar wurde von den Betreuer*innen Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Prof. Dr. Ulrich Burgard, Prof. Dr. Lars Leuschner, Prof. Dr. Gregor Roth, Prof. Dr. Heribert Anzinger und Prof. Dr. Arnd Arnold gemeinsam veranstaltet.
Maximilian Steffen (Der gespaltene Rechtsweg zu den Zivil- und Verwaltungsgerichten – eine Schwäche des deutschen Stiftungsrechts?), Julia Zanon (Organisationsformen gemeinwohlorientierter unternehmerischer Betätigung im Unternehmens- und im Steuerrecht), Markus Hepperle (Die Errichtung von Stiftungen von Todes wegen – eine zivil-, körperschaftsteuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Untersuchung), Daniela Falkenhagen (Die Besteuerung der doppelansässigen Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein und in der Bundesrepublik Deutschland) und Konstantin Fasselt (Die Zusammensetzung des Stiftungsvermögens nach neuem Recht) trugen ihre Forschungsergebnisse vor und profitierten vom lebhaften Austausch mit den Betreuer*innen und den anderen Doktorand*innen.
Den 9. November ließen die Teilnehmer*innen mit einem Besuch des Bucerius Kunst Forums inkl. Führung und einem gemeinsamen Abendessen gemütlich ausklingen.
Das Seminar nutzten einige Teilnehmer*innen zudem zur Teilnahme an den Hamburger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts, welche ebenfalls an der Bucerius Law School stattfanden und sich unmittelbar am 11. und 12. November 2022 sowohl zeitlich als auch inhaltlich an das Seminar anschlossen.