Ehrendoktorwürde für Prof. Wolfgang Hoffmann-Riem

Die brasilianische Universität Pontifícia Universidade Católica do Rio Grande do Sul (PUCRS) hat Prof. Wolfgang Hoffmann-Riem den Grad eines Doctor Honoris Causa verliehen.

Forschung & Fakultät |

Zur Würdigung

Im Anschluss an die Verleihung der Ehrendoktorwürde hat die Universität folgende Erklärung abgegeben (in Übersetzung): „Prof. Wolfgang Hoffmann-Riem, einer der größten lebenden deutschen Rechtswissenschaftler, und von großem internationalen Ansehen, erhielt in Porto Alegre (Brasilien) von der „Universidade Católica do Rio Grande do Sul (PUCRS)“ den Titel eines Doctor Honoris Causa für seinen bedeutenden Beitrag auf dem Gebiet des Rechts.

Die Ehrenurkunde wurde vom Rektor der Universität, Prof. Evilázio Teixeira, überreicht. Dieser hob insbesondere die aktuellen Arbeiten der Geehrten zur Bedeutung des Rechts angesichts der digitalen Transformation hervor. Seine wissenschaftliche Arbeit und sein Werk zeichneten sich durch ihren innovativen Charakter sowie durch ihre Kreativität, Vielfalt und Dichte aus.“

 

 

Prof. Hoffmann-Riem verbindet eine fünfzehnjährige Beziehung zu der brasilianischen Fakultät. Bei seinen Reisen nach Brasilien hat er Vorträge und Vorlesungen nicht nur dort, sondern auch in Universitäten in Brasilia, Rio de Janeiro und São Paulo gehalten.

Durch Vermittlungen der Fakultät in Porto Alegre ist in Brasilia die Monographie „Teoria Deral do Direito Digital. Transformação Digital – Desafios para o Direito“ erschienen, Rio de Janeiro: Forense 2020, 2. Aufl. 2021, 288 Seiten. Auch ist ein Dutzend wissenschaftlicher Aufsätze in Brasilien erschienen.

 

 

Zur Biographie

Prof. Hoffmann-Riem hat in Hamburg, Freiburg i. Br., München und Berkeley Rechtswissenschaft studiert. 1968 promovierte er in Hamburg. Die Habilitation erfolgte 1974 mit der venia legendi für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Von 1974 bis 2008 war er ordentlicher Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg. (Einstufige Juristenausbildung). Dort hat er u. a. die „Forschungsstelle Recht und Innovation“ gegründet und geleitet.

Von 1979 bis 1995 sowie 1998 bis 1999 war er zugleich Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Rundfunk und Fernsehen an der Universität Hamburg.

1995 bis 1997 war er Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg und zugleich Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrats. Von 1999 bis 2008 war erRichter des Bundesverfassungsgerichts. Ferner war er deutsches Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats (European Commission for Democracy Through Law) 2007 bis 2018.

 

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg