Ein Jubiläum im Jubiläumsjahr

Bucerius Law School gratuliert Kilian Wegner zu seiner erfolgreichen Promotion. Der Alumnus des Jahrgangs 2009 ist der 500. Promovierte der Hochschule.

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Der 21. Oktober war nicht nur für Dr. Kilian Wegner, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht von Professor Dr. Thomas Rönnau, ein ganz besonderer Tag der Freude. Sein Promotionsrigorosum – aufgrund der Corona-Pandemie in virtueller Form abgehalten – markiert auch für die Bucerius Law School einen Meilenstein in der Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses: Der Alumnus des Jahrgangs 2009 ist der 500. Promovierte der Hochschule.

Transnationale Sanktionsverfahren als Forschungsschwerpunkt

In seiner Dissertation mit dem Titel ‚Transnationale Sanktionsverfahren gegen Verbände – Transnationaler Geltungsbereich des Sanktionsrechts, Mehrfachverfolgung, grenzüberschreitende Sanktionsvollstreckung‘ untersucht Kilian Wegner ausgewählte Rechtsfragen, die sich bei grenzüberschreitenden Straf- und Sanktionsverfahren gegen Unternehmen (wie z. B. die Volkswagen AG und ihre Tochterunternehmen) stellen. „Zum einen bin ich der Frage nachgegangen, inwieweit das Völkerrecht, das Unionsrecht und das nationale Verfassungsrecht dem Anspruch einzelner Staaten Grenzen setzen, Sachverhalte zu sanktionieren, die sich außerhalb ihres Territoriums abgespielt haben. Zum anderen wird in der Arbeit analysiert, inwieweit Unternehmen und Unternehmensgruppen nach geltendem Recht vor mehrfacher Verfolgung durch mehrere Staaten in derselben Sache geschützt sind. Einen dritten Schwerpunkt bilden schließlich Probleme der grenzüberschreitenden Rechtshilfe in Sanktionsverfahren gegen Unternehmen“, erläutert Kilian Wegner.

Neben den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, Professor Dr. Christian Bumke, Professor Dr. Thomas Rönnau und Professor Dr. Karsten Gaede, gratulierte anlässlich des Jubiläums auch die Präsidentin Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki. „Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine unserer zentralen Aufgaben als Institution. Die 500. Promotion zeigt, dass wir innerhalb der 20 Jahre unseres Bestehens sehr viele junge Jurist*innen in das wissenschaftliche Arbeiten eingeführt haben“, so die Präsidentin. „Die fachlich wie menschlich exzellenten Rahmenbedingungen gewährleisten jungen Wissenschaftler*innen eine umfassende Unterstützung und vertrauensvolle Begleitung bei ihren Promotionsvorhaben.“

Akademische Betreuung und strukturelle Förderung

Das Zentrum für wissenschaftliche Qualifikation (ZQ) unter der Leitung von Professor Dr. Christian Bumke ist die institutionelle Verankerung der Nachwuchsförderung und Garant der hervorragenden Rahmenbedingungen für das Forschen: Alle Doktorand*innen werden in ein allgemein strukturiertes Promotionsprogramm aufgenommen, welches mit seinen Angeboten die individuelle akademische Betreuung ergänzt und die Promotionsvorhaben inhaltlich befördert. Unterschiedliche Formate, wie u.a. Workshops, Seminare und Kolloquien, helfen Promovierenden diverse Herausforderungen während der Promotion zu meistern. Über eine eigene Plattform können sich die Nachwuchswissenschaftler*innen vernetzen und austauschen. Im Zuge der Internationalisierung werden international ausgerichtete Forschungsarbeiten besonders gefördert: Die Bucerius Law School ermutigt ausdrücklich dazu im Rahmen der Promotion einen Forschungsaufenthalt im Ausland anzutreten, und vergibt jährlich bis zu zehn Stipendien zur Finanzierung von Reise-und Lebenshaltungskosten. Auch in schwierigen Phasen ist für umfassende Betreuung gesorgt: Jederzeit kann auf ein professionelles Coaching- und Beratungsangebot zurückgegriffen werden, um Hürden gemeinsam zu überwinden.

Der erfolgreiche Abschluss der Forschungsarbeit hat übrigens die Chance auf eine besondere Ehrung: Seit 2017 werden die zwei besten Dissertationen an der Bucerius Law School jedes Jahr im Rahmen der akademischen Feier mit dem Promotionspreis ausgezeichnet, der von der Kanzlei Noerr LLP gestiftet wird. Vielleicht hat Kilian Wegner in einem Jahr dann erneut einen Grund zur Freude.

 

Text

Lena Johannes

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