Der wachsende internationale Handel stellt die Weltgemeinschaft beständig vor neue politische, wirtschaftliche und auch rechtliche Herausforderungen. Mit der steigenden Zahl grenzüberschreitender Transaktionen wächst auch die Zahl grenzüberschreitender Streitigkeiten. Neben Verfahren vor nationalen Gerichten, denen oft Zweifel hinsichtlich ihrer Effizienz und Neutralität entgegengebracht werden, stehen Parteien mittlerweile mannigfaltige alternative Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Um das Element der Internationalität bereichert, bringen klassische und moderne Formen der Streitbeilegung ihre jeweils eigenen rechtlichen Fragestellungen mit sich.
Die Bucerius Law School hat daher beschlossen, sich intensiver mit diesen Fragestellungen auseinanderzusetzen: Im Dezember hat der Senat der Hochschule die Gründung des Center for International Dispute Resolution (CIDR) beschlossen. Zu den Direktoren des Centers wurden Prof. Dr. Karsten Thorn, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Handelsrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School, sowie Prof. Dr. Stefan Kröll, Honorarprofessor der Bucerius Law School, ernannt.
Das CIDR schärft das akademische Profil der Hochschule im Bereich der internationalen Streitbeilegung und bietet einen institutionellen Rahmen für die Vermittlung, Untersuchung und Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Beilegungsmechanismen. In diesem Zusammenhang wird das Center insbesondere junge Wissenschaftler und Dissertationsprojekte unterstützen.