Dieses Teilgebiet des Strafrechts hat in den letzten Jahren eine erheblich größere Bedeutung erlangt. Jüngere Sparten der Medizin wie die Transplantations- oder Fortpflanzungsmedizin, aber auch die allgemeine Behandlung von Patienten stellen immer wieder auch dem Strafrecht neue und oft grundlegende Fragen. Die Debatten um die Sterbehilfe nehmen weiter zu. Nicht zuletzt ist mit dem Schutz der Ressourcen des kostenintensiven Gesundheitswesens gegen Betrug, Korruption und Untreue ein Medizinwirtschaftsstrafrecht entstanden. Die medstra wird jene vielfältigen und oft nur interdisziplinär zu bewältigenden Themen des Medizinstrafrechts in einer zweimonatlich erscheinenden Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis bündeln.
Die Schriftleitung liegt bei Professor Dr. Karsten Gaede, Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht II an der Bucerius Law School. Er agiert zugleich mit Rechtsanwalt Dr. Michael Tsambikakis, Köln, als geschäftsführender Herausgeber. Zu den weiteren Mitherausgebern zählen unter anderem der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer und Professor Dr. Michael Lindemann, Bielefeld, der als Mitglied der Redaktion primär die Rechtsprechungsrubrik verantwortet. Als Redaktionsassistentin ist die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lara Herbertz, LL.B., Bucerius Law School, tätig.
Begleitend zur Printausgabe erscheinen regelmäßig aktuelle News online. Weitere Informationen und ein Einblick in das erste Heft sind unter www.medstra-online.de möglich.