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Deutsch-Japanischer Online-Strafrechtstag
Erster Deutsch-Japanischer Online-Strafrechtstag führt internationalen strafrechtlichen Austausch fort.
Am 7. Oktober 2022 fand der erste deutsch-japanische Online-Strafrechtstag statt, der federführend an der Bucerius Law School von Professor Dr. Karsten Gaede konzipiert wurde. Knapp 100 Teilnehmer aus der deutschen und japanischen Strafrechtswissenschaft nahmen an der Tagung teil, die im Wege einer Simultanübersetzung in deutscher und japanischer Sprache veranstaltet wurde.
Die Tagung setzte sich das Ziel, ein neues Kapitel des von der Pandemie erschwerten traditionsreichen Austauschs der deutschen und japanischen Strafrechtswissenschaften aufzuschlagen, wie die Organisatoren Professor Gaede (Bucerius Law School, Hamburg), Professor Dr. Helmut Satzger, (Ludwig-Maximilians-Universität München und Sprecher der Vereinigung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer), RA Hironaga Kaneko (Deutsch-Japanische Juristenvereinigung), Professor Shigeki Yanagawa (Rechtsvergleichendes Institut der Chuo Universität, Tokyo), Professor Dr. Keizo Yamamoto (Zentrum für interdisziplinäre Forschung von Recht und Politik, Universität Kyoto) sowie Professor Dr. Takaaki Matsumiya (Ritsumeikan Universität, Kyoto) in Vertretung für Professor Dr. Kazushige Asada (Forschungsgemeinschaft der strafrechtlichen Literatur Japan) in ihren Grußworten betonten.
Der erste deutsch-japanische Strafrechtstag befasste sich mit verschiedenen Aspekten des Medizinstrafrechts. Dieses Rechtsgebiet wurde gewählt, weil es mit besonders aktuellen und kontrovers diskutierten Themen aufwartet, welche die strafrechtlichen Diskussionen der letzten Jahre gerade angesichts der Corona-Pandemie in beiden Ländern stark geprägt haben. Zudem seien, wie Professor Satzger in seinem Grußwort betonte, medizinstrafrechtliche Probleme im Grunde immer auch auf Probleme des allgemeinen Strafrechts zurückzuführen; sie eigneten sich daher besonders gut für einen rechtsvergleichenden Austausch.
Das konkrete Programm war in zwei Themenblöcke aufgeteilt, die jeweils mit zwei Vorträgen zum deutschen bzw. schweizerischen Recht und zwei Vorträgen zum japanischen Recht bearbeitet wurden. Während das erste Thema von den deutschen Beteiligten vorgeschlagen wurde, kam der Anstoß zum zweiten Thema von der japanischen Strafrechtswissenschaft.
Der erste Block, moderiert von Professor Dr. Frank Saliger (LMU München) und Professorin Dr. h.c. Kanako Takayama (Universität Kyoto) war der rechtfertigenden Pflichtenkollision und Triage gewidmet. Den Auftakt machte Professorin Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln) mit einem Vortrag über die Weiterentwicklung der rechtfertigenden Pflichtenkollision im Kontext der Triage, gefolgt von einem Kommentar von Professor Dr. Armin Engländer (LMU München).
Die japanische Rechtslage wurde sodann von Professor Matsumiya analysiert, gefolgt von einem Kommentar zu Bedeutung und Grenzen der Triage als rechtfertigende Pflichtenkollision von Professor Dr. Makoto Tadaki (Chuo Universität, Tokyo). In der anschließenden Diskussion gelang es, die deutschen und japanischen Perspektiven zu verknüpfen und verschiedene Aspekte der Triage länderübergreifend zu diskutieren.
Nach einer kurzen Pause widmeten sich vier weitere Vortragende verschiedenen Aspekten der Prozeduralisierung. ProfessorProf. h.c. Dr. Dres. h.c. Makoto Ida (Chuo Universität, Tokyo) eröffnete den Block mit einem Vortrag zum Thema „Prozeduralisierung der medizinischen Entscheidungen am Beispiel des Behandlungsabbruchs“. Eine zweite Perspektive auf den japanischen Umgang mit Prozeduralisierung mit Fokus auf das „Fehlen des Erfolgsunwerts und Unterschiede zum Zivil- und öffentlichen Recht“ bot sodann der Kommentar von Professorin Takayama, bevor der Vortrag von Professor Gaede einen kritischen Überblick über verschiedene Formen der Prozeduralisierung im deutschen Medizinstrafrecht gab.
Den letzten Kommentar des Blocks hielt Professorin Dr. Brigitte Tag (Universität Zürich) zum Behandlungsabbruch aus der Perspektive der schweizerischen Rechtsordnung. Die abschließende, angeregte Diskussion – moderiert von Professor Dr. Gunnar Duttge (Georg-August-Universität Göttingen) und Professor Dr. Makoto Takizawa (Chuo Universität, Tokyo) – zeigte erneut auf, wie groß das Interesse der teilnehmenden Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftlern an einem Austausch über Ländergrenzen hinweg war und wie gut ein solcher Austausch auch online gelingen kann.
Entsprechend inspiriert vom Verlauf der Tagung zeigten sich die Schlussredner Dr. Jan Grotheer, Ehrenpräsident der DJJV, Professor Satzger, Professor Ida undProfessorin Takayama. Professor Ida hob zu Recht hervor, dass grundlegende Probleme des Strafrechts starke und transnational durchdachte übergreifende Lösungen erforderten. Tagungen wie diese leisteten einen wichtigen Beitrag zu Austausch und Verständigung der Strafrechtswissenschaft.
Text
Jessica Krüger
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