Finanzierung in Familienunternehmen

6. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen

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Am 27. Oktober 2017 veranstaltete das Notarrechtliche Zentrum Familienunternehmen (NZF) seine nunmehr bereits 6. Jahrestagung im Helmut Schmidt-Auditorium der Bucerius Law School. Diese bei Interessierten, Freunden, Mitwirkenden und Förderern aus ganz Deutschland mittlerweile fest etablierte Veranstaltung, die jedes Jahr am letzten Freitag im Oktober stattfindet, war in diesem Jahr  anlässlich seines 80. Geburtstages und seiner besonderen Verdienste um die Hamburgische Notarschaft und das Notarrechtliche Zentrum Familienunternehmen Notar a.D. Professor Dr. Hans-Joachim Priester gewidmet.

Eröffnet wurde die Tagung, die in diesem Jahr die „Finanzierung in Familienunternehmen“ in den Mittelpunkt stellte, mit dem schon zur Tradition gewordenen Unternehmergespräch. Dabei berichtete Nikolaus W. Schües, einer der für den Erfolg der in Hamburg ansässigen Laeisz-Gruppe in den vergangenen Jahrzehnten maßgebenden Personen in dem von Professor Priester moderierten Gespräch über die Chancen, Risiken, die Vergangenheit aber vor allem auch die Zukunft der Hamburger Reedereien und der Hamburger Schifffahrt.

Im Anschluss an dieses hoch interessante Gespräch schilderte Martin Dörscher, Direktor der M.M.Warburg & CO Bank Hamburg, die Sichtweise der Banken bei der Finanzierung von Familienunternehmen und zeigte dabei anhand einer Analyse und Befragung verschiedener Familienunternehmen auf, wie diese finanziert sind und welche Alternativen es zu den aktuell vorherrschenden Finanzierungswegen geben kann. Dabei erwiesen sich sowohl Bank- und Gesellschafterdarlehen als auch das Leasing und Factoring als für Familienunternehmen attraktive Finanzierungsmittel, wohingegen eine Finanzierung über Private Equity oder auch Anleihen bisher fast gar nicht stattfindet, obwohl darin durchaus großes Potential für einzelne Familienunternehmen liegen könnte.

Dies nahm Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser von der Ludwig-Maximilians-Universität München auf und ging dabei auf die bei der Bewertung von Familienunternehmen zu beachtende Besonderheiten ein. Hierbei stellte er heraus, dass Familienunternehmen keine bewertungsmethodischen Besonderheiten aufweisen würden und auch bei ihnen der Ertragswert, der Discounted Cash-Flow und Multiplikatoren entscheidend seien. Besonderheiten würden sich nur aus der Bewertungshäufigkeit und der Gewinnung wichtiger Bewertungsgrößen und -parameter ergeben.

Da das NZF aber nicht nur für die Notarschaft und die (klassische) Rechtsanwaltschaft, sondern auch für Interdisziplinarität steht, wird auch die steuerliche Perspektive am NZF nie außer Acht gelassen. Aus diesem Grund referierte mit Professor Dr. Joachim Hennrichs von der Universität zu Köln ein wahrer Fachmann des Steuerrechts über nachrangige Gesellschafterdarlehen und § 5 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) in der Gewinnermittlung der Gesellschaft, unter Berücksichtigung des Bundesfinanzhof-Urteils IX R 36/15 über eigenkapitalersetzende Gesellschafterfinanzierungshilfen in der Einkünfteermittlung des Gesellschafters und über den Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld. Nach diesem hoch interessanten, für die meisten Juristen gleichzeitig aber auch durchaus komplexen Thema ging Professorin Dr. Susanne Sieker von der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg sodann mit den Gesellschafterkonten in Personengesellschafts-Familienunternehmen auf eine Thematik ein, die von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt bereits eingangs als derart zentral beschrieben wurde, dass ein wirkliches Verständnis des Personengesellschaftsrechts erst ein Verständnis der Gesellschafterkonten voraussetze, da schließlich dort der „wahre Zauber“ des Personengesellschaftsrechts stattfinde.

Den Abschluss der 6. Jahrestagung, die auch in diesem Jahr wieder allseits „als mehr als gelungen“ wahrgenommen worden ist, bildete das Referat von Dr. Hartmut Krause, seinerseits Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main, über die Ablösung und Abtretung von Gesellschafterdarlehen bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, in welchem er insbesondere auf die viel diskutierte Bundesfinanzhof-Entscheidung IX ZR 32/12 eingegangen ist, in der sich der erkennende Senat dafür ausgesprochen hat, dass neben dem Zessionar auch der Alt-Gesellschafter der Insolvenzanfechtung unterliegt, wenn dieser eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Antragstellung abtritt und die Gesellschaft die Darlehensverbindlichkeit anschließend gegenüber dem Zessionar tilgt.

Abschließend möchten wir uns an dieser Stelle gerne bei allen Anwesenden, Freunden, Interessierten und auch unseren Förderern, der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, der Hamburgischen Notarkammer, der Johanna und Fritz Buch-Gedächtnisstiftung sowie der Bucerius Law School bedanken, ohne die der Erfolg der Jahrestagung und des Zentrums in dieser Form so nicht möglich wäre. Gleichzeitig weisen wir schon jetzt auf das im Mai 2018 anstehende Werkstattgespräch sowie unsere nächste Jahrestagung hin, die am 26. Oktober 2018 unter der Überschrift „Die Unternehmerfamilie und das Familienunternehmen“ im HelmutSchmidt-Auditorium der Bucerius Law School in Hamburg stattfinden wird. Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen werden zeitnah auf der Homepage des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen abrufbar sein.

Text

Paul Schirrmacher, wissenschaftlicher Mitarbeiter

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