Flavia Lang legt Arbeit zum Betriebsverfassungsrecht vor

Flavia Lang schließt Promotionsverfahren ab

Am 24. Januar 2018 hat Flavia Lang mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Thema "Das Schicksal dynamischer Bezugnahmeklauseln nach Betriebsübergang" ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Ihre Dissertation zum Thema "Die verdrängende Betriebsvereinbarung" wurde von Professor Dr. Matthias Jacobs betreut. Das Zweitvotum erstellte Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt.

In ihrer Arbeit untersuchte Flavia Lang insbesondere die Frage, ob Betriebsvereinbarungsnormen arbeitsvertragliche Regelungen lediglich für die Dauer ihrer Wirksamkeit verdrängen oder letztere dauerhaft ersetzen. Diese Thematik betrifft eine der Grundsatzfragen des Arbeitsrechts, nämlich das Verhältnis vom Arbeitsvertrag zu Betriebsvereinbarungen und damit ebenfalls das Verhältnis vom Individual- zum Kollektivarbeitsrecht. Das Thema der „ablösenden Betriebsvereinbarung“ ist ein „Dauerbrenner“ der arbeitsrechtlichen Literatur, welches seit Jahrzenten diskutiert und aktuell durch neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt ist.

Flavia Lang studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und der Northwestern University (Chicago). Sie war promotionsbegleitend wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Dr. Matthias Jacobs und absolvierte ihr Referendariat in Hamburg und Buenos Aires. Seit 2017 arbeitet sie als Rechtsanwältin in Hamburg.

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