Fünfter Deutsch-Chinesischer Arbeitsrechtstag 2022

Deutsch-chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht und Lehrstuhl Privatrecht III der Bucerius Law School veranstalten zum ersten Mal gemeinsam eine Tagung

Forschung & Fakultät |

Am 23.9.2022 fand in Hamburg auf Einladung der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und der Bucerius Law School der 5. Deutsch-Chinesische Arbeitsrechtstag statt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Gesellschaft nahmen gleichzeitig ein Referent aus der Volksrepublik China und ein Referent aus Taiwan an der jährlich stattfindenden Tagung teil. 

Die etwa 45 Teilnehmer:innen wurden zunächst von Prof. Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, und Prof. Dr. Stefan Strassner, Vorsitzender des Vorstands der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht, im Moot Court der Hochschule begrüßt. 

Anschließend hörten die Teilnehmer:innen vier spannende Vorträge. Prof. Dr. Lin Chia-Ho (National Chengchi University, Taipei) referierte zunächst über die Entwicklung und den aktuellen Stand des Arbeitsrechts in Taiwan. Danach sprach Dr. Ye Zaixing (Development and Research Center der HUFA Group, Macau) über das Arbeitsrecht in der Volksrepublik China und in Macau. Während das chinesische und das taiwanesische Arbeitsrecht stark vom deutschen Arbeitsrecht geprägt sind, liegt die Wurzel des Arbeitsrechts von Macau, das früher eine portugiesische Kolonie war, im portugiesischen Arbeitsrecht. Beide Vorträge machten sehr deutlich die Parallelen, aber auch die Unterschiede in der Behandlung von aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Vergleich der vier Rechtsordnungen deutlich.

Nach einer Kaffee- und Kuchenpause gab Prof. Dr. Jens Schubert (Leuphana Universität Lüneburg) einen Überblick über das bislang wenig beachtete Arbeitsvölkerrecht und die ihn ihm enthaltenen Menschenrechte. Daran anknüpfend berichtete Rechtsanwalt Dr. Roland Falder (EMPLAWYERS, München) anschließend über das am 1.1.2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und insbesondere seine Auswirkungen auf das China-Geschäft deutscher Unternehmen. 

Die wirklich beeindruckenden Vorträge wurden anschließend intensiv diskutiert und eröffneten zahlreiche neue Einblicke. Applaus gab es außerdem über die außerordentlich guten Sprachkenntnisse von Professor Lin und Dr. Ye. Am Ende gab es noch einen Hochschulkrawattentausch zwischen Professor Lin und Professor Jacobs. 

Ein großes Dankeschön geht natürlich nicht nur und vor allem an die Referenten, sondern auch an Professor Strassner und Reinhard-Ulrich Vorbau vom Vorstand der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht sowie an Rebecca Kerschke für die Organisation, außerdem natürlich wie so oft an den Hamburger Verein für Arbeitsrecht für die freundliche finanzielle Unterstützung der Tagung.

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