Unsere Mandantin kam aus einem afrikanischen Land 2013 mit ihrem 3-jährigen Sohn nach Deutschland. Ihre Tochter verblieb zunächst in der Heimat. Ihr Mann und ihre Familie gehören einer Volksgruppe an, bei der die eingeheiratete Frau kein Recht hat, über die Erziehung ihrer Kinder selbst zu entscheiden. Dennoch forderte sie von der Familie, dass ihre Tochter nicht beschnitten werde. Darüber entbrannte ein Konflikt, wobei es auch zu Gewaltanwendung gegenüber unserer, zu diesem Zeitpunkt schwangeren Mandantin kam. So flüchtete sie aus ihrem Heimatland, musste aber zunächst ihre Tochter zurücklassen. In Hamburg angekommen, wurde sie an die Law Clinic verwiesen. Da ihr Herkunftsland als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wird, konnte sie nur subsidiären Schutz beantragen. Dieser wird gewährt, wenn dem Antragssteller in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.
Leider bringt das Verfahren um die Aufenthaltsgewährung einige Schwierigkeiten mit sich. Zunächst fühlte sich keine Behörde für das Anliegen zuständig. Mangels Aufenthaltstitels für die Dauer des Verfahrens stellten die Behörden zudem Strafantrag wegen illegalen Aufenthalts und zahlten unserer Mandantin keine Sozialleistungen. Erfreulicherweise konnte die Tochter unserer Mandantin noch vor der drohenden Beschneidung nach Deutschland geholt werden. Zudem hat das Verfahren in letzten Wochen an Fahrt aufgenommen. Letztlich sind wir daher zuversichtlich, dass für unsere Mandantin alles einen guten Ausgang findet.