Gerichtsverfahren nach Maß

Wie funktionieren internationale Schiedsgerichtsverfahren?

Am 4. März 2015 gab Jörn Hombeck, Rechtsanwalt bei der Hanefeld Rechtswissenschaft mbH, einen Einblick in die Praxis internationaler Schiedsverfahren. Neben Studierenden der Bucerius Law School nahmen auch die Gaststudierenden aus Bosnien und Herzegowina, die im Rahmen des Programms „Comparative Constitutional and EU Law“ die Hochschule besuchten, an der Veranstaltung teil.

Zu Beginn seines englischsprachigen Vortrags versuchte Hombeck gemeinsam mit den anwesenden Studierenden eine Definition für Schiedsgerichtsverfahren zu entwickeln. Wichtig ist dabei, dass die Entscheidung nicht von einer staatlichen Institution gefällt wird und das Verfahren von der Parteivereinbarung abhängt.

Neben der Entscheidung für oder gegen ein institutionelles Verfahren ist vor allem die Auswahl der „arbitrators“, also der Richter, wichtig. Hierin liegt einer der großen Vorteile der Schiedsgerichtsverfahren, da die Parteien sich für einen Richter mit großer Erfahrung auf dem jeweiligen Spezialgebiet entscheiden können. Generell gibt es keine Vorgaben zur Ausbildung oder dem Alter eines „arbitrator“, er muss nur unabhängig und unbefangen sein.

In der Praxis entscheiden sich vor allem große Firmen, die international mit anderen Firmen Geschäfte abschließen, für Schiedsgerichtsverfahren, da sie so frei über die Sprache der Verhandlung, die Anwendung eines bestimmten Rechts und die Richter entscheiden können.

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Franziska Mauritz, Studentin

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