Goethe war schließlich auch Jurist: Dichter und Denker beim Jura-Slam

Promotionsstudent der Bucerius Law School sichert sich den 2. Platz beim ersten deutschen Jura-Slam-Finale

„In jedem Juristen steckt das Wrack eines Poeten“ – so pessimistisch äußerte sich der bekannte amerikanische Bürgerrechtler Clarence Darrow einmal über die sprachliche Finesse der Rechtswissenschaften. Und auch heutzutage ist Jura wohl eher für seine trockenen und präzisen Formulierungen und weniger für seine sprachlichen Höhenflüge bekannt.

Dass das jedoch auch anders sein kann, bewiesen die Teilnehmer des Jura-Slam-Finale des deutschen Anwaltsvereins am 21. November in Berlin. In Kooperation mit DATEV, Kaiser Seminare und dem Verlag C.F. Müller wurde diese Art des modernen Dichterwettstreits ins Leben gerufen, um in Anlehnung an das amerikanische Konzept des „Science-Slams“ zu beweisen, dass Jura alles andere als staubig und trocken sein kann. Sechs Slammer hatten sich in den Vormonaten in Freiburg, Hamburg, Münster, Greifswald, Hannover und Bielefeld qualifiziert. Vor 150 Gästen präsentierten die Finalisten mit viel Sprachwitz und Wortgewandtheit ihre selbstgeschriebenen Texte, um dem Publikum einen juristischen Fall innerhalb von zehn Minuten gut verständlich zu erklären. 

Besonders großen Beifall fand dabei der Beitrag von Jonathan Dollinger aus Freiburg, der klassische deutsche Gedichte wie „John Maynard“ oder den „Erlkönig“ juristisch neuinterpretierte und sich damit souverän zum Sieg slammte.

Der zweite Platz ging an Kilian Wegner, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht von Professor Dr. Thomas Rönnau tätig ist und im Mai 2016 den Vorentscheid beim JuraSlam Hamburg in den Räumen der Bucerius Law School gewann. 

Sein strafrechtlicher Vortrag widmete sich der Frage, ob das Hervorrufen von Ekel, Angst und Schrecken eine Körperverletzung darstellen würde. Denn klar, jemanden zu Tode zu erschrecken, das ist verboten. Doch wie sieht es aus, wenn mich jemand einfach nur anekelt? Auf unterhaltsame Weise machte Wegner deutlich, wie die Köperverletzungsdefinition des Strafgesetzbuches an dieser Stelle zwar versagt, dafür aber drei besonders anspruchsvolle rechtsdogmatischen Argumente Abhilfe schaffen können: „Das kann nicht sein“, „Da könnte ja jeder kommen“ und „Wo kommen wir denn da hin?“.

Den dritten Platz belegte schließlich Alina Holze von der Leibniz Universität Hannover. Gemeinsam bewiesen die drei angehenden Juristen so zum Erstaunen und zur Erheiterung des Publikums, dass Jura also doch auch unterhaltsam sein kann – ja, wo kommen wir denn da hin?!

Autor*in

Charlotte von Fallois, Studentin

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg