Am 25. Oktober 2019 fand die 8. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School statt, bei der "Grundfragen der Organisation von Familienunternehmen" als Leitthema im Vordergrund standen. Mehr als 120 Gäste aus ganz Deutschland und unterschiedlichen Professionen – darunter eine Reihe von Familienunternehmern – folgten der Einladung nach Hamburg.
Herr Notar Dr. Axel Pfeifer, Vizepräsidenten der Hamburgischen Notarkammer, eröffnete die Tagung mit dem traditionellen Unternehmergespräch. Dieses Jahr konnte Herr Reinhold von Eben-Worlée für diesen Teil der Tagung gewonnen werden. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der E.H. Worlée & Co. GmbH & Co. KG, eines seit 1851 bestehenden Familienunternehmens, und Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Das Gespräch gab wertvolle Einblicke in die Welt der Familienunternehmen und schuf die Grundlage für die noch folgenden Diskussionen.
Im Anschluss erläuterte Herr Prof. Dr. Andreas Söffing, Steuerberater in Frankfurt am Main, die aktuellen steuerlichen Herausforderungen für Familienunternehmen. Dabei stellt er die Probleme der relevantesten Praxisfälle dar und präsentierte klare und überzeugende Lösungen. Der Referent befasste sich dabei u.a. mit der Generierung von begünstigungsfähigem Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG im Rahmen der Nachfolge in Familienunternehmen, mit der Buchwertfortführung im Erbfall unter Einsatz einer Einheits-GmbH & Co. KG sowie Strukturierungsvorschlägen für Wohnungsunternehmen.
Auf diese Präsentation folgte Herr Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen aus Dresden mit einem Vortrag über die Statutengestaltung in Familienunternehmen bei GmbH sowie GmbH & Co. KG. Er widmete sich neben Güterstandsklauseln und Überfremdungsschutz der Einheits-KG. Der Schwerpunkt seines Vortrags lag einem aktuellen Urteil des OGH Wien geschuldet – auf sogenannten „Geschlechterklauseln“. Der Referent stellte dar, dass die wohl noch überwiegende Meinung der Literatur in Deutschland – anders als der OGH – die Verwendung dieser Klauseln für eine zulässige Ausübung der Privatautonomie halte. Nur vereinzelt werde vertreten, dass aufgrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 3 GG ein Verstoß gegen § 138 BGB vorliege. Die Tendenz in der jüngeren Literatur neige sich aber der letzteren Auffassung zu. Welche Ansicht sich langfristig durchsetze, bleibe abzuwarten.
Herr Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke, LL.M. (Stellenbosch) aus München nahm sich dem komplexen Thema der SE als Familienunternehmen zum 15-jährigen „Geburtstag“ dieser Rechtsform an. Als wichtige Motive für die Wahl der SE seien das internationale Image einer solchen Rechtsform und die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Corporate Governance zu nennen. Bei der Corporate Governance bestehe die Wahl zwischen einem dualistischen System und einem im angloamerikanischen Raum beliebten monistischen System. Darüber hinaus sei in der Praxis insbesondere der Gestaltungsspielraum bei der Arbeitnehmerbeteiligung ein wesentlicher Grund, der für die SE spreche.
Herr Prof. Dr. Marco Staake von der Universität Bayreuth befasste sich in seinem Vortrag mit dem für Familienunternehmen allgegenwärtigen Thema der Nachfolgeplanung. Dabei stellte er zunächst die Interessenkonflikte dar, die sich typischerweise im Rahmen einer Nachfolge bei Familienunternehmen ergeben und setzte sich mit den Stadien der Unternehmensnachfolge auseinander. Auf dieser Grundlage präsentierte der Referent zwei Hauptmodelle der Nachfolge: Er stellte das "Thronfolger"-Modell vor, bei dem das Familienunternehmen weiterhin mit klaren Strukturen in einer Hand bleibe, aber die Gleichbehandlung in der Familie nicht gewährt werden könne. Als zweite Strategie erläuterte der Referent das "Team"-Modell, bei dem die Gleichbehandlung in der Familie an erster Stelle stehe, aber die Dynastisierung drohe.
Abschließend referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Bochmann, LL.M. (Cambridge) aus Hamburg über das Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit und Publizität bei Familienunternehmen. Sowohl Vertraulichkeit als auch Publizität seien bei Unternehmen mit familiärer Prägung schützenswerte Belange: Publizität sei einerseits der "Preis" für die Teilnahme am Markt, Vertraulichkeit andererseits ein berechtigter Belang mit Blick auf den Schutz vor wettbewerblichen Nachteilen und der höchstpersönlichen Sphäre der Unternehmerfamilie. Das 2015 eingeführte und durch aktuelle Gesetzesvorhaben und Auslegungshinweise des Bundesverwaltungsamts verschärfte Transparenzregister sei jedoch ein Paradigmenwechsel. Es stelle nicht nur grundsätzlich die Verbindung zwischen Marktteilnahme und Publizität infrage, sondern insbesondere die Vertraulichkeit von Personengesellschaftsstrukturen – vor allem Poolvereinbarungen – und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen.
Den Referaten folgten jeweils lebhafte Diskussionsrunden. In ihren abschließenden und zusammenfassenden Worten dankten Frau Prof. Dr. Anne Röthel und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt sehr herzlich allen Beteiligten sowie den Förderern des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen: der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V., der Hamburgischen Notarkammer und der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung. Ein auf den Vorträgen basierender Tagungsband wird im Laufe des nächsten Jahres erscheinen. Das nächste Werkstattgespräch findet am 28. Mai 2020 statt, die 9. Jahrestagung zum Oberthema "Werte in Familienunternehmen" am 30. Oktober 2020. Nähere Informationen zu beiden Veranstaltungen werden zeitnah auf der Homepage des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen abrufbar sein.