Häufig gestellte Fragen: Sind die Termine des Auswahlverfahrens verschiebbar? 

Diese Frage erreicht uns oft. Die Antwort: Leider ist eine Verschiebung nicht möglich. Das hängt mit der Struktur unseres Auswahlverfahrens zusammen.

Jurastudium |

Ausweichtermine sind leider weder für das schriftliche noch für das mündliche Auswahlverfahren möglich. Wir versuchen diesen Umstand dadurch zu kompensieren, dass wir das schriftliche Auswahlverfahren an insgesamt sechs Standorten in Deutschland und zwei Standorten im Ausland an zwei Terminen anbieten. Für das mündliche Auswahlverfahren musst du zwingend zu uns nach Hamburg kommen, kannst hier aber zwischen zwei möglichen Terminen wählen. (Die Termine des Auswahlverfahrens findest du hier...)

Qualität geht vor

Warum machen wir das so? In erster Linie ist das dem Umstand geschuldet, dass wir von allen Studieninteressierten, die sich bei uns bewerben, die tatsächlich 116 am besten für unser Jurastudium geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten haben wollen. Beide Teile des Auswahlverfahrens finden daher zur schnellen und direkteren Vergleichbarkeit der Leistungen jeweils so gut wie gleichzeitig statt. Ein rollierendes Auswahlverfahren, bei dem es mehrere Termine gibt, nach denen bereits Kandidaten zum Studium zugelassen werden, schließt sich daher aus.

Diese recht komplexe Auswahlverfahren macht es im übrigen auch nötig, dass unser Bewerbungsschluss mit dem 15. Mai relativ früh angesetzt ist. An öffentlichen Universitäten musst du dich für einen Studienbeginn im Wintersemester bis 15. Juli bewerben. Die öffentlichen Universitäten setzen als Zulassungskriterium in der Regel aber auch nur einen N.C. an. Das benötigt natürlich wesentlich weniger Zeit, nur daher ist die spätere Bewerbungsfrist möglich. Der Nachteil ist jedoch, dass eine Abiturnote sehr wenig über die Eignung für ein bestimmtes Studium aussagt. Das Auswahlverfahren der Bucerius Law School ist zwar aufwändiger und daher zeitsensibler, stellt aber auch sicher, dass wir am Ende die Besten ausgewählt haben.

Fazit: Welchen Vorteil hat das für dich?

Zum einen hast du bei uns die Chance, auch mit weniger guten Noten zu beweisen, dass du hervorragend für Jura geeignet bist. Zum anderen kannst du dir bei Erfolg im Auswahlverfahren zumindest schon einmal sicher sein, dass dein Studium an der Bucerius Law School nicht an fehlendem Talent für Jura scheitert. Und, noch ein Vorteil, selbst wenn Du es am Ende nicht zu den 116 Besten schaffst: Das Auswahlverfahren ist eine wichtige Lebenserfahrung, von der du auf jeden Fall profitieren wirst. Falls du es außerdem bis ins mündliche Auswahlverfahren schaffst, hast du zumindest schon einmal einen Beweis dafür, dass du ein Talent für Jura hast und es vielleicht an einer anderen Hochschule versuchst. Oder du versuchst es im kommenden Jahr noch einmal bei uns, denn das mündliche Auswahlverfahren kannst du einmal wiederholen.


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Hamburg