„Hamburger Protokoll“ fordert Reform des Jurastudiums

Vertreter:innen aus der juristischen Wissenschaft, Lehre und Praxis streiten für eine Modernisierung der juristischen Ausbildung in Deutschland

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Auf Initiative der Bucerius Law School fand im Dezember letzten Jahres eine Arbeitssitzung zur „Reform der ersten Prüfung – was können, sollen, müssen wir tun?” statt. Ausgangspunkt für die Sitzung waren die Thesen der iur.reform-Studie von 2023. Dabei ging es vor allem um Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge zum staatlichen Teil der ersten Prüfung („Staatsexamen”).
 

Vier Kernforderungen für eine nachhaltige Reform

Das Hamburger Protokoll ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Jurist:innen und Studierenden von verschiedenen juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland. Es formuliert vier Kernforderungen für eine sinnvolle und nachhaltige Reform der ersten juristischen Prüfung:

  1. die Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung aus dem Examen in das Studium,
  2. die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.),
  3. die Einrichtung barrierefreier Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung und -prävention in Prüfungssituationen und
  4. Monitoring der mit der ersten Prüfung zu verfolgenden Ziele.

Akuter Handlungsbedarf

„Wir müssen sicherstellen, dass das erste juristische Staatsexamen endlich moderner wird und viel von seinem abschreckenden Potential verliert. Nie waren der Bedarf und die Chance, das Examen zu reformieren so groß wie heute: Mängel und Anpassungsbedarfe werden immer sichtbarer, die Anzahl erfolgreicher Studienabschlüsse immer geringer. Wir müssen jetzt handeln.“, ordnet Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School und Mitinitiator des Projekts die Relevanz des Hamburger Protokolls ein.

 

Auftakt in Hamburg

Auf Initiative der Bucerius Law School fand im Dezember 2023 in Hamburg eine Arbeitssitzung zur Reform der ersten juristischen Prüfung statt. Aktuelle und ehemalige Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen juristischer Fakultäten in Deutschland, Vertreter:innen des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., der Initiative iur.reform und Teilnehmende der gastgebenden Einrichtung diskutierten dabei über praktisch umsetzbare Schritte.

Das Hamburger Protokoll ist das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses.

iur.reform-Studie als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt der Arbeitssitzung waren die Thesen der iur.reform-Studie von 2023. Gegenstand waren primär Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge zum staatlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. In der abschließenden Diskussion haben sich die oben genannten Kernforderungen und eine Reihe weiterer Punkte mit Änderungsbedarf herauskristallisiert, die eine sinnvolle und nachhaltige Reform der ersten Prüfung berücksichtigen muss.

Sophie Dahmen, Mitgründerin der Initiative iur.reform: „Wir hoffen, dass das Hamburger Protokoll der Anfang ist von einem weiteren Austausch mit allen juristischen Stakeholder:innen, damit wir uns zusammen die Frage stellen, was die juristische Ausbildung von morgen braucht.“

Besonderen Gestaltungsauftrag

„Wir haben als Hochschule, die von einer Stiftung gefördert wird, einen ganz besonderen Gestaltungsauftrag, an diesem Prozess mitzuwirken. Diesen wollen wir gemeinsam mit den staatlichen Fakultäten wahrnehmen und den Prozess in enger Zusammenarbeit vorantreiben.”, erklärt Michael Grünberger.

Reden Sie mit! #Hamburger Protokoll

Das Hamburger Protokoll kann nur ein erster Aufschlag für eine allgemeinere Reform der seit 1750 fast unverändert fortbestehenden juristischen Ausbildung sein.

Unter #HamburgerProtokoll freuen wir uns darauf mit allen relevanten Akteur:innen in einem fortlaufenden Austausch zu notwendigen nächsten Schritten zu treten. Nur gemeinsam werden sich notwendige Verbesserungen  erfolgreich umsetzen lassen!

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