Hamburger Verein für Arbeitsrecht

„Verfassungswidrig und politisch unklug“ – Diskussionsabend zur Tarifeinheit per Gesetz

Forschung & Fakultät |

Ein illustres Podium diskutierte am 18. März 2015 im Rechtshaus der Universität Hamburg über das geplante Tarifeinheitsgesetz. Eingeladen hatte der Hamburger Verein für Arbeitsrecht, dessen Gründungsvater und Vorstandsmitglied Professor Dr. Matthias Jacobs ist. Als Gastgeber begrüßte Professor Dr. Felix Hartmann von der Fakultät für Rechtswissenschaft die zahlreichen Zuhörer im voll besetzten Hörsaal. Mit einem kurzen Vortrag führte Jacobs in das Thema ein. Die Große Koalition möchte festschreiben, dass pro Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gelten kann, um Streiks kleiner, kampfstarker Berufsgewerkschaften zu verhindern – ein Plan, der nach Jacobs’ Einschätzung „verfassungswidrig und politisch unklug“ ist: verfassungswidrig, weil er ungerechtfertigt in die grundgesetzlich verbürgte Tarifautonomie eingreife, politisch unklug, weil er die Arbeitsverhältnisse nicht befrieden, sondern im Gegenteil große Konflikte auslösen werde.

Bei der anschließenden Podiums-Diskussion schlossen sich drei Diskutanten der Meinung Jacobs’ an. Angela Dickhöver-Döring vom Marburger Bund, dem Verband der Ärzte, befürchtete, das Gesetz werde zur „tödlichen Dosis für die Koalitionsfreiheit“. Bundesminister a.D. Gerhart Baum, der gerade an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz arbeitet, forderte: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir je hatten. Wir sollten darauf vertrauen, dass sie sich bewährt, wenn es schwierig wird, und nicht vorschnell eingreifen.“ Praktische Einblicke gab Claus Weselsky, der als Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokführer zuletzt einem medialen Sturm standhalten musste: „In der Öffentlichkeit muss man sich heute für den Arbeitskampf rechtfertigen. Dabei macht das keiner gerne. Der Grund für einen Streik ist der Arbeitgeber, der blockiert.“ Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Helga Nielebock vom Deutschen Gewerkschaftsbund verteidigten das Vorhaben des Gesetzgebers: Ebenso wenig wie auf einem Straßenabschnitt unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten können, dürfe es im selben Betrieb nicht verschiedene Tarifverträge geben.

Besonderer Dank gilt Tino Frieling, Alumnus der Hochschule, für die Organisation der Veranstaltung sowie Rechtsanwalt Jens Peter Hjort, der die Moderation übernahm.

Text

Christoph Fuchs, Student

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.