Am 9. Oktober 2014 kamen im Moot Court der Hochschule rund 120 Vertreter aus Justiz, Verfassungsschutz, Wirtschaft, Industrie und Politik zusammen, um über das Thema ”Produktpiraterie und Industriespionage – Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft” zu diskutieren. Die Fachtagung wurde von Professor Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, gemeinsam mit der Behörde für Justiz und Gleichstellung veranstaltet. Das Tagungsthema ist hochaktuell: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt, dass der deutschen Wirtschaft durch Industriespionage und Produktpiraterie ein Schaden von jährlich mehr als 50 Milliarden Euro entsteht.
Das Eingangsreferat hielt der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, der aus Sicht seines Amts Bedrohungsanalysen für Wirtschaftsunternehmen darstellte. Dr. Manfred Murck, ehemaliger Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg, warb dann für mehr Kooperation zwischen Unternehmen und Verfassungsschutzbehörden. Die Rechtsanwältin Ingrid Bichelmeir-Böhn forderte die Unternehmen auf, durch technische Aufrüstung und Zusammenarbeit mit dem Zoll selbst aktiv zu werden. Yvonne Draheim, ebenfalls Rechtsanwältin, beleuchtete den zivilrechtlichen Kontext des Tagungsthemas. Als besonders schlagkräftiges Instrument der Bekämpfung von Produktpiraterie hat sich ihrer Meinung nach die Grenzbeschlagnahme entwickelt – mit dem Ziel, die gefälschten Produkte gar nicht erst auf den deutschen Markt kommen zu lassen. Auf die strafrechtlichen Grundlagen des Kampfs gegen die Produktfälschung ging im Weiteren Dr. David Pasewaldt ein. Seiner Ansicht nach sollte hier in Zukunft die Abschöpfung der Tatgewinne eine größere Rolle spielen. Lutz von Selle, Generalstaatsanwalt in Hamburg, skizzierte die bisherige – bescheidene – Praxis der Strafverfolgung in Sachen Produktpiraterie. Auffällig sei die geringe Bereitschaft der Geschädigten, Anzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen.
Dr. Nikolas Hill, Staatsrat der Behörde für Justiz und Gleichstellung, stellte schließlich die Gesetzesinitiative vor, die Hamburg auf der kommenden Konferenz der Justizminister im Herbst in Berlin einbringen wird. Der Entwurf sieht vor, den Strafrahmen zu verschärfen, die einschlägigen Strafnormen ins Strafgesetzbuch zu verlagern und bei qualifiziertem Verdacht eine Telekommunikationsüberwachung anordnen zu können. Dieser Entwurf wurde in der anschließenden Podiumsdiskussion unter rechtsstaatlichen wie auch unter praktischen Gesichtspunkten heftig kritisiert.