Hate Speech und Fake News – Zu den Grenzen des Sagbaren

Wie äußert sich Hass und was kann getan werden, um Hate Speech einzudämmen?

Am 6. November 2019 lud das Studium generale der Bucerius Law School zum zweiten Abend der Veranstaltungsreihe "Protest, Hate Speech, Repression: Populismus als Gefahr für die Demokratie?" Zu Gast diesmal: Prof. Dr. Beate Küpper, Professorin für Soziale Arbeit in Gruppen und Konfliktsituationen an der Hochschule Niederrhein und Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, Juniorprofessorin für Medien- und Datenrecht an der technischen Universität Dresden. Es moderierte erneut Dr. Heinrich Wefing, Leiter des Resorts Politik für DIE ZEIT.

Hate Speech äußere sich oft in Form von Kritik an bestehenden Eliten, Ablehnung bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse und dem Anspruch "das wahre Volk" zu vertreten. Doch was genau lässt sich unter Hate Speech überhaupt verstehen? Es gebe keine rechtliche Definition, so Küpper. Generell könne sich Hate Speech jedoch in Form von Sprache, Text oder Bild auf verschiedene Arten äußern. Konstant sei immer die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, sozialer Zugehörigkeit o.Ä. Die Grenze zwischen Strafbarem und Meinungsfreiheit sei jedoch schwer zu ziehen, ergänzte Lauber-Rönsberg. Zwar brauche es eine geeignete Rechtsdurchsetzung, doch auch Selbstzensur müsse vermieden werden.

Hassreden und Hasstaten seien keineswegs neu. Doch insbesondere im Internet oder auf sozialen Netzwerken nehme Hate Speech zu, so Küpper. Viele Online-Publikationen seien inzwischen gezwungen die Kommentarfunktion bei kontroversen Themen zu deaktivieren. Doch ginge gleichzeitig der Hass im Internet von einem kleinen, oft gut vernetztem und organisiertem Anteil der User aus. So seien 5% der User für rund 50% der Hassnachrichten verantwortlich. Früher, so Küpping, hätten wir dies Propaganda genannt. Gerade Rechtsaußenparteien würden Hass und Missinformation im Netz in Kooperation mit rechten Netzwerken gezielt zum Meinungskampf einsetzen. Die Grenze des Sagbaren würde gezielt und strategisch verschoben werden, bemerkte Wefing.

Soziale Netzwerke, so Lauber-Rönsberg, sähen sich anders als traditionelle Medien nicht für Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. Oft zögen sie sich mit der Behauptung nur Infrastruktur zu sein gezielt aus der Verantwortung und redeten ihre Rolle klein – dies werde der Realität nicht gerecht. Plattformen würden gezielt vermeiden von Hate Speech Kenntnis zu erlangen, um sich selber nicht haftbar zu machen. Doch wer den Rahmen für Meinungsäußerungen stelle, müsse auch bestimmte Verpflichtungen erfüllen.

Die dritte und letzte Veranstaltung der Reihe findet am 27. November um 19:00 im Helmut Schmidt Auditorium der Bucerius Law School statt. Dann zu dem Thema: "Repression und Gewalt: Rechtsstaat unter Druck".

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Text: Philip Heider; Fotos: Arian Henning (Studierende)

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