Home Office – flexibles Arbeiten im Spiegel der Rechtsvergleichung: Deutschland, Japan, Niederlande

Am 10. Mai 2019 fand zum ersten Mal eine gemeinsame Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA), der Bucerius Law School und der Universität Hamburg statt.

Nach der Begrüßung durch Professor Franz Josef Düwell, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht und Vorsitzender der DJGA, sowie Professor Dr. Claudia Schubert, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg, die beide zusammen mit Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, als Moderatoren durch den Tag führten, widmeten sich insgesamt neun Vorträge prominenter Referentinnen und Referenten den Vor- und Nachteilen flexiblen Arbeitens im Home Office sowie den damit verbundenen spannenden arbeitsrechtlichen Fragen.

Als ausländische Gäste sprachen Professor Dr. Mijke Houwerzijl von der Universität Tilburg und Dr. Yota Yamamoto vom Japan Institute for Labour Policy and Training in Tokyo. Der rechtsvergleichende Blick auf Japan und die Niederlande ist besonders interessant, weil das Arbeiten im Home Office in beiden Ländern vollkommen unterschiedlich gelebt und arbeitsrechtlich beurteilt wird. In Deutschland geht es neben daten- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen de lege ferenda derzeit vor allem um die Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeiten im Home Office geschaffen werden soll.

Das Arbeiten im Home Office wird derzeit heiß arbeitsrechtlich heiß diskutiert, und so ist es kein Zufall, dass auch die an die Vorträge anschließenden Diskussionen im mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – unter ihnen auch die zwei derzeit an der Bucerius Law School forschenden japanischen Gastprofessoren Professor Dr. Michiko Takata und Professor Dr. Hiroshi Shimizu – voll besetzten Veranstaltungssaal des Gästehauses der Universität Hamburg sehr kontrovers verliefen.

Die erfolgreiche Tagung, die an zwei Tagungen mit der DJGA an der Bucerius Law School in den Jahren 2017 und 2018 anschloss, klang mit einem geselligen Abendessen in einem italienischen Restaurant an der Außenalster aus. Großer Dank gilt dem Organisationsteam von Professorin Dr. Claudia Schubert, und dem Geschäftsführer der DJGA, Rechtsanwalt Karsten Haase, für die perfekte Organisation der Tagung, außerdem dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche finanzielle Unterstützung.

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