"Ich bin ein Geisterseher!" – Festschriftübergabe an Karsten Schmidt

Feierliche Übergabe einer zweibändigen Festschrift zum 80. Geburtstag des Ehrenpräsidenten der Bucerius Law School mit musikalischem Rahmen.

Am 20. September 2019 wurde Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, dem Ehrenpräsidenten der Bucerius Law School, feierlich eine Festschrift anlässlich seines 80. Geburtstags überreicht. Als Präsidentin der Bucerius Law School eröffnete Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki den Festakt mit persönlichen Worten über den Jubilar, die das Bild eines Komponisten nachzeichneten: Wie er werde Schmidt niemals müde, neuen Ideen und Einfällen nachzugehen, sei jeder Routine gegenüber abgeneigt und habe in seinem Leben bereits eine Vielzahl hervorragender juristischer Kompositionen entworfen. Sie sei stolz, gemeinsam mit den Professorinnen Dr. Birgit Weitemeyer und Dr. Anne Röthel sowie den Professoren Dr. Florian Faust, LL.M., Dr. Thilo Kuntz, LL.M., Dr. Karsten Thorn, LL.M. und Dr. Matthias Jacobs eine zweibändige Festschrift mit 106 Beiträgen von 113 Autorinnen und Autoren herausgeben zu dürfen, die in Kooperation mit dem größten juristischen Verlag, C. H. Beck, entstanden sei.

"Er geht der Wirklichkeit auf den Grund." – Einmalige Verdienste für die deutsche Rechtslandschaft
In einer Festansprache würdigte Professor Dr. Michael Hoffmann-Becking das Lebenswerk Schmidts aus einem fachlichen Blickwinkel und rückte dabei zwei seiner Forschungsschwerpunkte ins Zentrum:
Seit 1984 habe Schmidt zum einen die Organisationsform der GmbH & Co. KG durch zahlreiche Veröffentlichungen maßgeblich geprägt und das Personengesellschaftsrecht der KG mit dem Kapitalgesellschaftsrecht der GmbH zu einem Ausgleich gebracht. Dazu habe er die in der Praxis gebräuchlichen Vertragsgestaltungen intensiv analysiert und die Frage, welche Zwecke die Gesellschafter mit ihnen tatsächlich verfolgen, zum Leitmotiv seiner Arbeit erhoben.
Durch diese Art der Forschung sei es ihm zum anderen gelungen, der gesellschaftsrechtlichen Praxis eine Theorie zur Innen-KG nachzuliefern, die mittlerweile als gesichertes Rechtsinstitut gelte.
Indem Schmidt wie kein zweiter um eine an den Bedürfnissen und Interessen des gelebten Rechts orientierte Rechtstheorie ringe und die Praxis ernst nehme, erweise er der deutschen Rechtslandschaft einmalige Verdienste.

"I don’t need the money, dear. I work for art." – Persönliche Eindrücke
Professor Dr. Thilo Kuntz, LL.M., mit dem Jubilar und Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer gemeinsamer Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School, schilderte daraufhin in Anlehnung an die Worte von Maria Callas einige Eindrücke aus persönlichen Begegnungen mit Schmidt. Er selbst sei bereits während seines Studiums von dessen Veröffentlichungen und wissenschaftlicher Durchsetzungskraft beeindruckt gewesen, die sogar den Bundesgerichtshof mehr als einmal hätten überzeugen können. Später habe er Schmidt als ausnehmend vielseitig interessierte, die Kunst und Kultur genießende und für neue Entwicklungen begeisterungsfähige Persönlichkeit kennengelernt und sei ihm auch für seine menschlichen Gesten im Kollegium sehr verbunden. 

Korrekturen wie Kunstwerke
Stellvertretend für den Verlag C. H. Beck gab Professor Dr. Klaus Weber Einblicke in die literarische Zusammenarbeit mit Schmidt. Sie zeichne sich durch akkurat mit farblichen Korrekturen versehene Manuskripte im DIN-A3 Format aus, die die Arbeit des Autors als Gesamtkunstwerk wie aus einer Manufaktur erscheinen ließen. Ihn telefonisch einmal vorsichtig auf eine Einreichungsfrist hinzuweisen fühle sich an, wie Rembrandt eine Mahnung zu schicken, er möge doch gefälligst ein bisschen schneller pinseln. Schmidt indes begegne dem als "formvollendeter Hanseat" stets mit einnehmender Freundlichkeit und Zugeneigtheit.

Universalgelehrter mit unermüdlichem Engagement
Professorin Dr. Birgit Weitemeyer und Professor Dr. Florian Faust, LL.M. würdigten ihren Kollegen als Lehrer, Denker, Gestalter und mit Worten seines ehemaligen Schülers Professor Dr. Georg Bitter als "Landschaftsbildner des Rechts". Er sei zudem ein fabelhafter Erzähler, der die verschiedensten Fremdsprachen beherrsche und dürfe als wahrer Universalgelehrter gelten. Auch um die Bucerius Law School habe er sich durch sein unermüdliches Engagement und Interesse für die Belange der Studierendenschaft verdient gemacht. Die feierliche Übergabe der beiden Bände der Festschrift schließlich leitete Faust mit einem Zitat des Jubilars selbst ein: Sie sei ein dickes Buch für einen runden Geburtstag, das vorne ein Porträt mit schmeichelhaften Worten beinhalte, auf die eine Vielzahl schwer verständlicher Aufsätze folge.

"Ich hatte viel Zeit, mich darauf zu freuen."
In seiner Dankesrede wandte sich Herr Schmidt zunächst an den im Publikum anwesenden Professor Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, um dessen Begründung des Münchener Kommentars zum BGB im Jahr 1978 als rechtshistorischen Schritt zu würdigen. Auch auf die Beiträge seiner Vorrednerinnen und Vorredner ging er mit persönlichen Worten ein. Hoffmann-Becking dankte er für dessen präzise und verständliche Analyse seiner Forschungsergebnisse. Was die Innen-KG angehe, habe er einmal gedacht "Ich bin ein Geisterseher! Da sind Kommanditgesellschaften, die nach außen hin gar nicht existieren!" und sich sogleich deren Erforschung gewidmet. Dankende Worte richtete Schmidt auch an Weber und den Verlag C. H. Beck. Juristen stünden auf den Beinen, die die Verlage ihnen zimmerten. Sei er auch vielleicht nicht immer das liebste Kind des Verlags gewesen, so blicke er doch auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zurück. Bei den Mitherausgeberinnen und Mitherausgebern, Autorinnen und Autoren der Festschrift schließlich bedankte sich Schmidt in höchstem Maße für deren geleistete Arbeit und zeigte sich beeindruckt vom Umfang des Werks. Seit Ankündigung der Festschrift auf seiner Geburtstagsfeier am 24. Januar 2019 freue er sich auf deren Lektüre.

"Als Musikus zu unbegabt."
Es stimme durchaus, dass er ein Genussmensch und Liebhaber der Kunst und Musik sei. Für ihn sei eine mehrtägige Tagung, auf der er nicht in mindestens einer Kirche oder einem Museum gewesen sei, keine richtige Tagung. Den Stellenwert der Musik in seinem Leben verdeutlichend überlegte Schmidt: sollte jemals etwas wie eine Biografie über ihn verfasst werden, müsse sie den Titel "Als Musikus zu unbegabt." tragen. Denn aus diesem Grund habe er sich seinerzeit anstelle eines Violinstudiums für die Rechtswissenschaft entschieden. In diesem Sinne richtete Schmidt umfassende Worte auch an das Klaviertrio um die drei Jurastudierenden Clara Sophie Groß (Klavier) von der Universität Hamburg sowie Mario Jäckle (Geige) und Ludwig Wegmann (Cello) von der Bucerius Law School, denen er für ihre hochklassige musikalische Umrahmung der Veranstaltung dankte. Der erste Satz des Klaviertrios Hob. XV:16, der für ihn sehr nach D-Dur geklungen habe, sei im Übrigen eine ausgezeichnete Wahl, weil J. Haydn so "intelligent" komponiere und geschickt mit dem Publikum spiele. Eine knappe Analyse der harmonischen Feinheiten des Werks beschloss Schmidt mit den Worten, J. Haydn sei einer der unterschätztesten Komponisten, ein wahrer Großmeister, keinesfalls aber ein "Kleinmeister". 

Der Festakt klang mit dem ersten Satz des Geistertrios, op. 70,1 in D-Dur von L. v. Beethoven und einem darauffolgenden Sektempfang aus. Anschließend fand ein gemeinsames Mittagessen aller Autorinnen und Autoren der Festschrift im Übersee-Club statt.

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Autor*in

Text: Ludwig Wegmann; Fotos: Leonhard Sonner

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