Interdisziplinäres Seminar zum Medizinrecht

Studierende der Medizin- und Rechtswissenschaften konnten sich im interdisziplinären Seminar mit Themen des Medizinrechts auseinandersetzen.

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Prof. Dr. iur. Karsten Gaede, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht (IMR), hatte das Programm über vier Abendtermine an der Bucerius Law School sowie einem ganztätigen Blockseminar auf dem Campus der Asklepios Medical School Hamburg in St. Georg zusammengestellt.

11 Studierende der Bucerius Law School konnten hierfür im Vorfeld des Herbsttrimesters 2023 Seminararbeiten über praxisrelevante medizinrechtliche Themen verfassen und ihre daraus gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Veranstaltungsreihe präsentieren. Im Anschluss an die Vorträge konnten sie mit zahlreichen Studierenden der Asklepios Medical School Hamburg sowie mit in jedem Termin anwesenden Expertinnen und Experten der Medizin diskutieren.

Die anfängliche Zurückhaltung der Medizinstudierenden legte sich bereits nach wenigen Diskussionsrunden, so dass diese durch ihre Beiträge und Fragen interessante Einblicke in die Praxis gewährten und den angehenden Juristinnen und Juristen dadurch einen Perspektivwechsel ermöglichten.

 

SEMINARAUFTAKT MIT PROFESSOR SPERHAKE

Das Seminar begann mit den Abendveranstaltungen an der Bucerius Law School. Am ersten Abend stellte Prof. Dr. med. Jan Sperhake, Oberarzt, das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vor. Die Teilnehmenden erhielten hierbei Einblicke in die Berufswelt von Pathologen und Rechtsmedizinern. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden intensiv darüber, wann strafrechtlich relevante Fahrlässigkeit von Ärzten beginnt.

 

PROFESSOR MONTGOMERY ZU GAST

Am zweiten Seminarabend war Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes des Weltärztebundes, zu Gast. Die Seminarteilnehmenden hatten die Möglichkeit, mit dem renommierten Mediziner über die Vorträge der Studierenden zu diskutieren.

Im Fokus stand unter anderem die Debatte über Meldepflichten des medizinischen Fachpersonals – als mögliche Lehre, die aus dem Fall des Niels H. innerhalb von Krankenhäusern zu ziehen sein könnte. Montgomery hob hervor, dass insbesondere bessere Meldesysteme und ein Vier-Augen-Prinzip in Krankenhäusern hilfreich sein könnten, es jedoch praktisch schwer sein könne, „Denunziantentum“ von der Wahrheit abzugrenzen.

Im Anschluss an den zweiten Vortrag des Abends zum Thema „§ 218 StGB abschaffen?“ wurde das Thema Schwangerschaftsabbruch aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Montgomery begrüßte in diesem Kontext die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, betonte jedoch gleichzeitig, dass er einer näheren Behandlung des Schwangerschaftsabbruchs im Medizinstudium skeptisch gegenüberstehe.

Am dritten Abend hielt die Diplom-Psychologin Dr. Pola Hahlweg einen Vortrag über das Thema „EPASU – Entscheidungsprozesse zu assistiertem Suizid: Erstellung eines Rahmenmodells aus verschiedenen Blickwinkeln“.

Sie stellte ihre vielfältigen aktuellen Forschungsprojekte vor, die in großem Umfang von rechtlichen Vorfragen abhängen. Die vierte Abendveranstaltung widmete sich den Aufklärungspflichten sowie dem Thema der rechtlich zulässigen Wege aus der Organknappheit.

Bereichert wurde dieser Abend durch drei Gäste, die beide Fachbereiche repräsentieren konnten: Als medizinische Experten nahmen der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. med. Pedram Emami, Oberarzt am UKE, und Prof. Dr. med. Karl J. Oldhafer, Chefarzt der Asklepios Klinik Barmbek, teil. Die stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Recht am UKE, Dr. iur. Holke-Leonie Doench, war als juristische Expertin in den regen Diskurs involviert.

 

ABSCHLUSSVERANSTALTUNG IN DER ASKLEPIOS MEDICAL SCHOOL

Die letzte Veranstaltung fand im Rahmen einer eintägigen Blockveranstaltung auf dem Campus der Asklepios Medical School in St. Georg statt.

Hier wurden vielfältige Themen gemeinsam mit Prof. Dr. med. Axel Stang, dem Leiter des Onkologisches Zentrums und Chefarzt der Abteilung Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin der Asklepios Klinik Barmbek, und mit Prof. Dr. Dr. med. Christian F. Weber, dem Ärztlichen Direktor der Asklepios Klinik Wandsbek und Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin, diskutiert.

Die Themen reichten von der Regelung der Triage über das aktuell brisante Thema der Strafbarkeit des Cannabis-Besitzes und seiner Veräußerung.

 

Text

Franziska Bösenberg

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