Jakob Schultehinrichs wurde am 19. Oktober 2021 zum Doktor des Rechts promoviert. Nach bereits erfolgter Einreichung und Annahme seiner Dissertation fand an diesem Tag die mündliche Prüfung in virtueller Form statt.
Dissertation im Wirtschaftsstrafrecht mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht
Schultehinrichs Dissertation trägt den Titel „Die Strafbarkeit von Verstößen gegen Teilungsklauseln in internationalen Konsortialkreditverträgen in Bezug auf Betrug, Untreue und Bilanzdelikte“. Dabei handelt es sich um ein Thema an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht. Die Arbeit befasst sich unter anderem mit der Rechtsnatur des Konsortiums.
Dabei werden auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Konsorten sowohl gegenüber den Mitkonsorten als auch gegenüber dem Konsortium beleuchtet. Schultehinrichs untersucht den Fall, dass der interne Ausgleich im Rahmen der Rückführung der Darlehensvaluta pflichtwidrig unterbleibt, auf seine strafrechtliche Relevanz. Bezugspunkt der Untersuchungen sind dabei Standardverträge nach englischem Zivilrecht.
Betreuung und Begutachtung
Betreut und erstbegutachtet wurde die Arbeit von Herrn Prof. Dr. Paul Krell, Inhaber des Lehrstuhls „Strafrecht in der globalisierten und digitalisierten Risikogesellschaft“ an der Bucerius Law School, an welchem Schultehinrichs während seines Dissertationsprojekts wertvolle juristische Erfahrungen sammeln durfte.
Das Zweitgutachten erstellte Prof. Dr. Karsten Gaede, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts-, und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung referierte Schultehinrichs zu dem Thema „Strafbarkeit durch Rechtsrat, Geltung und Grenzen der dualen Verantwortlichkeit“. Dem Prüfungsausschuss gehörten neben dem Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Jens Prütting, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht an der Bucerius Law School, noch Herr Prof. Krell sowie Herr Prof. Dr. Thomas Rönnau, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School an.