Ein illustres Podium diskutierte am 20. März 2019 an der Bucerius Law School über die Konsequenzen der Rechtssachen Egenberger und IR auf das Kirchenarbeitsrecht. Eingeladen hatte der Hamburger Verein für Arbeitsrecht, dessen Gründungsvater und Vorstandsmitglied Professor Dr. Matthias Jacobs ist. Als Moderator begrüßte Dr. Helmut Nause (Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg) die zahlreichen Zuhörer im voll besetzten Moot Court und leitete den nachfolgenden Vortrag von Professor Dr. Stefan Greiner (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht Universität Bonn) ein.
Greiner skizzierte zunächst Sachverhalt und Verfahrensgang beider Rechtssachen Egenberger und IR. Sodann analysierte er die Entscheidungsgründe und kritisierte, dass der EuGH die Bedeutung und Tragweite von Art. 17 AEUV nicht hinreichend berücksichtigt habe. Die Regelung des Art. 17 AEUV sei vergleichbar mit derjenigen des Art. 153 Abs. 5 AEUV. Das spräche dafür, in Art. 17 AEUV eine Bereichsausnahme für das Staatskirchenrecht zu sehen. Art. 4 der Richtlinie 2000/78/EG hätte daher primärrechtskonform ausgelegt werden müssen. Greiner zeichnete anschaulich auf, welche Konsequenzen die Kirchen in ihrer arbeitsrechtlichen Praxis aus beiden Rechtssachen ziehen sollten. Spannend bliebe zudem, wie nun das Bundesverfassungsgericht – im Rahmen der Verfassungsbeschwerde der EWDE gegen das Urteil in der Rechtssache Egenberger – auf die Rechtsprechung aus Luxemburg reagieren wird.
Bei der anschließenden Podiums-Diskussion schlossen sich die Diskutanten Uta Losem (Kommissariat der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin) und Detlev Fey (Oberkirchenrat Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover) im Ergebnis der Meinung Greiners an. Berno Schuckart-Witsch (Gewerkschaftssekretär ver.di, Berlin) wandte ein, dass er sich wünschte, die Kirchen würden eher an anderer Front mit „mehr Power“ arbeiten, beispielsweise im Gesundheitswesen, wenn es um Personalmangel und angemessene Arbeitsbedingungen ginge.
Bei anschließenden Brezeln und Wein gab es Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit dem Referenten, den Diskutantinnen und Teilnehmerinnen.