Lehrvideos zum Zivilverfahrensrecht veröffentlicht

Zum Jahresende wurde das deutschlandweit bislang einzigartige Projekt mit der Veröffentlichung der insgesamt 36 ZPO-Videos auf YouTube abgeschlossen

Forschung & Fakultät |

Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Moritz Nickel haben in Zusammenarbeit mit dem Learning Innovation Lab der Bucerius Law School eine Videoreihe zum Erkenntnisverfahren im Zivilprozess produziert. Im Laufe des letzten Jahres entstanden Videos mit einer Gesamtlaufzeit von ca. 7 Stunden. Die 36 Videos von jeweils 5 bis 20 Minuten Länge sind frei verfügbar und können auf dem YouTube-Kanal „Lectures digital“ der Bucerius Law School abgerufen werden.

 

Innovation und Open Education an der Bucerius Law School

„Die gemeinsam mit dem Lehrstuhl Jacobs produzierten Videos reihen sich ein in eine Vielzahl von Projekten, mit denen die Law School eine Wirkung auch über den Campus hinaus erzeugen möchte”, erklärt Sven Störmann, Direktor des Learning Innovation Lab. Die Bucerius Law School sehe sich seit Gründung als Leuchtturmprojekt. Die Hochschule setzt deshalb konsequent darauf, neue Methoden in der Lehre zu erproben, Erkenntnisse zu teilen und Ergebnisse wie Lehrvideos unter einer gemeinfreien Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen. „So können wir als Stiftungshochschule unseren Beitrag zur Weiterentwicklung der Juristinnenausbildung in Deutschland leisten”, meint Störmann.

 

Didaktisches Konzept

Das Konzept der Videoreihe zielt darauf ab, Studierende mit einer kompakten Aufbereitung des Zivilverfahrensrechts bei der Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen zu unterstützen. „ZPO ist ein Randgebiet, mit dem sich die Studierenden auch bei einer gründlichen Examensvorbereitung im Regelfall nicht besonders lange beschäftigen“, erklärt Nickel. Umso wichtiger war es deshalb für die Autoren der Videoreihe, die Videos so umfassend wie nötig, aber auch so knapp wie möglich zu gestalten. „Wir haben uns an vielen Stellen zu Kürzungen durchgerungen“, sagt Professor Jacobs und fährt fort: „Ich schätze, dass unsere Videoreihe vom reinen Text her etwa 30 bis 40 Prozent des Umfangs eines klassischen ZPO-Lehrbuchs hat.“

 

Eignung für die Examensvorbereitung

Trotzdem erhebt die Reihe den Anspruch, alle examensrelevanten Inhalte im Bereich des Erkenntnisverfahrens abzubilden. Um eine besonders effiziente Vorbereitung zu ermöglichen, haben die Autoren die einzelnen Videos zudem in drei Relevanzkategorien eingeteilt. „Unwichtige Inhalte finden sich in unseren Videos natürlich gar keine“, schmunzelt Professor Jacobs. Trotzdem müsse man sich eingestehen, dass nicht alle Themen gleich wichtig seien. Für Studierende hilfreich seien seiner Einschätzung nach gerade die Lehrmaterialien, die nicht jedes kleine Detail für essentiell erklären.

Interaktiver Ansatz

Bereits im Jahr 2020 hatten die Autoren der ZPO-Videos eine kürzere Reihe von 14 Videos zum examensrelevanten Arbeitsrecht veröffentlicht, die ebenfalls auf dem Kanal „Lecture digital“ zu finden ist. „Wir wollten bei ZPO noch stärker als beim Arbeitsrecht auf interaktive Elemente in den Videos setzen“, erklärt Professor Jacobs. Die Videos sind erneut nicht nur bei YouTube, sondern auch beim Streaming-Dienst PlayPosit abrufbar. Letzterer ermöglicht es, Videos z. B. durch eingeblendete Multiple-Choice-Fragen automatisch zu unterbrechen. Dadurch müssen die Studierenden selbst aktiv werden, damit es weitergeht. Es entspricht den Ergebnissen didaktischer Forschung, dass sich solche Unterbrechungen positiv auf die Aufmerksamkeit auswirken und somit den Lernerfolg verbessern.

 

Lernen mit Hilfsmitteln der Sozialen Medien

„Neu ist, dass wir in die Videos auch jede Menge Memes eingebaut haben“, erläutert Professor Jacobs. Der Zweck solcher witzigen Einblendungen sei ebenfalls, die Aufmerksamkeit der Studierenden auch beim längeren Zusehen aufrecht zu erhalten. „Wer kurz lacht, ist danach wieder voll dabei“, meint Professor Jacobs. „Ich finde es auch klasse, dass das Medium Video in dieser Hinsicht mehr Freiheiten lässt als ein Lehrbuch oder Aufsatz.“

 

Weitere Videos zum Zwangsvollstreckungsrecht

In diesem Jahr arbeiten die Autoren der ZPO-Videos an einer dritten und vorerst letzten Videoreihe zum Zwangsvollstreckungsrecht. Für die Hälfte der geplanten 14 Videos sind bereits die Sprechertexte fertiggestellt. „Wir haben im Laufe des Produktionsprozesses in den vergangenen zwei Jahren eine Menge dazugelernt“, freut sich Professor Jacobs. Er sei insbesondere davon überrascht gewesen, wie viel Zeit der Schnitt und die Animation der Grafiken in Anspruch genommen hätten. Mit dem neuen Wissen sei man mittlerweile allerdings deutlich schneller als am Anfang.

Text

Moritz Nickel

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