#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA), Bucerius Law School, Universität Hamburg und TaylorWessing veranstalteten Online-Tagung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Bewerbungsphase hat durch die #MeToo-Bewegung neue Aufmerksamkeit erfahren. Das galt zuletzt auch für Japan, wo insbesondere der Rücktritt des Vorsitzenden des Nationalen Olympischen Komitees, Yoshiro Mori, sichtbarer Ausdruck für sexuelle Diskriminierung im Arbeitsleben war.

Diskussionsthema: Prävention von und Reaktion auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Vor diesem Hintergrund veranstalteten die Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA), die Bucerius Law School, die Universität Hamburg und die Kanzlei TaylorWessing am 18. Juni 2021 eine dreieinhalbstündige Online-Tagung über Zoom mit rund siebzig Teilnehmer*innen zum Thema „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand einerseits die arbeitsrechtliche Dimension dieses Themas, nämlich die Prävention im Unternehmen und die möglichen arbeitsrechtlichen Reaktionen im Falle einer sexuellen Belästigung. Andererseits wurde die Frage auch rechtstatsächlich beleuchtet. Eine gelungene Prävention sowie arbeitsrechtliche Reaktionen werden sich nicht ohne Rücksicht auf rechtstatsächliche Befunde ins Werk setzen lassen.

Vorträge aus japanischer Perspektive

Vor diesem Hintergrund berichteten zunächst Rechtsanwältin Sayako Tsukamoto, City-Yuwa Partners, Tokyo, über „How to deal with MeToo and related topics in Japanese companies?“ und Karola Japke, CHRO, Teijin Limited, Tokyo, über „MeToo aus HR-Perspektive – Compliance und praktische Umsetzung“. Beide Vorträge gaben einen Blick auf die Unternehmenspraxis zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in japanischen Unternehmen.

Nach einer Aussprache folgte der vertiefende wissenschaftliche Blick auf das japanische Arbeitsrecht durch Prof. Dr. Etsushi Hosotani, Universität Kagawa, Takamatsu, dessen Vortrag (mit anschließender Diskussion) mit „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Japan“ überschrieben war.

    Nach der Pause: die deutsche Perspektive

    Nach einer Kaffeepause berichtete Nathalie Schlenzka von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin über den rechtstatsächlichen Hintergrund: „Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Ausmaß, Formen und Strategien im Umgang“. Ihr Bericht wurde von dem Referat von Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg, über „Zwischen „Liebesverboten“ und #MeToo: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Recht“ perfekt ergänzt, welches das deutsche Arbeitsrecht durch die wissenschaftliche Brille betrachtet.

    Umgang in Deutschland und Japan sehr unterschiedlich

    Durch die Vorträge und die sich nachfolgenden Diskussionen wurde sehr deutlich, dass der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan auch wegen der kulturellen Unterschiede beider Länder zum Teil recht unterschiedlich ist. Es wurde aber auch klar, dass jedenfalls in beiden Staaten unverändert viel zu tun ist, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz effektiv zu verhindern. Diese Pflicht trifft auch den Gesetzgeber. Dabei sollte vor allem der präventive Gedanke im Vordergrund stehen.

    Moderiert wurden die Vorträge und Diskussionen von:

    • Rechtsanwalt Karsten Haase, Düsseldorf
    • Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg
    • Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg und
    • Rechtsanwalt Dr. Michael Pils, TaylorWessing, Düsseldorf.

    Text

    Arne Lemke

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