Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Bewerbungsphase hat durch die #MeToo-Bewegung neue Aufmerksamkeit erfahren. Das galt zuletzt auch für Japan, wo insbesondere der Rücktritt des Vorsitzenden des Nationalen Olympischen Komitees, Yoshiro Mori, sichtbarer Ausdruck für sexuelle Diskriminierung im Arbeitsleben war.
Diskussionsthema: Prävention von und Reaktion auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Vor diesem Hintergrund veranstalteten die Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (DJGA), die Bucerius Law School, die Universität Hamburg und die Kanzlei TaylorWessing am 18. Juni 2021 eine dreieinhalbstündige Online-Tagung über Zoom mit rund siebzig Teilnehmer*innen zum Thema „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand einerseits die arbeitsrechtliche Dimension dieses Themas, nämlich die Prävention im Unternehmen und die möglichen arbeitsrechtlichen Reaktionen im Falle einer sexuellen Belästigung. Andererseits wurde die Frage auch rechtstatsächlich beleuchtet. Eine gelungene Prävention sowie arbeitsrechtliche Reaktionen werden sich nicht ohne Rücksicht auf rechtstatsächliche Befunde ins Werk setzen lassen.
Vorträge aus japanischer Perspektive
Vor diesem Hintergrund berichteten zunächst Rechtsanwältin Sayako Tsukamoto, City-Yuwa Partners, Tokyo, über „How to deal with MeToo and related topics in Japanese companies?“ und Karola Japke, CHRO, Teijin Limited, Tokyo, über „MeToo aus HR-Perspektive – Compliance und praktische Umsetzung“. Beide Vorträge gaben einen Blick auf die Unternehmenspraxis zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in japanischen Unternehmen.
Nach einer Aussprache folgte der vertiefende wissenschaftliche Blick auf das japanische Arbeitsrecht durch Prof. Dr. Etsushi Hosotani, Universität Kagawa, Takamatsu, dessen Vortrag (mit anschließender Diskussion) mit „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Japan“ überschrieben war.