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Mobiles Arbeiten – Mitbestimmung und Gesundheitsschutz
Mobiles Arbeiten – Mitbestimmung und Gesundheitsschutz: Unter diesem Titel lud der Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. (HVA) am 10. April 2024 in den Moot Court der Bucerius Law School.
Die rechtliche Perspektive
Nach einer Einführung eröffnete Rechtsanwalt Nils Kummert (dka Rechtsanwälte, Berlin) die zweigeteilte Veranstaltung mit seinem Vortrag zu den rechtlichen Aspekten des Home-Office.
Als den Angelpunkt der Thematik benannte der Redner die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Auch mögliche Kostenerstattungen thematisierte Kummert und ordnete die dazu in der Rechtswissenschaft vertretenen Meinungen ein. Seine hochinteressante und kurzweilige Präsentation beendete der Vortragende mit einem Ausblick auf die zukünftige Rechtspraxis und Rechtsentwicklung in diesem Bereich.
Die praktische Perspektive des Arbeitsschutzes
Anschließend stellte Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Dortmund) die verschiedenen Aspekte des praktischen Arbeitsschutzes im Home-Office vor.
Dabei eröffneten Home-Office und mobiles Arbeiten eine Vielzahl an Chancen – sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Doch der Arbeitsschutz komme häufig zu kurz. Insbesondere sei die Einhaltung von den zur Regeneration erforderlichen Ruhezeiten durch ständige Erreichbarkeit und intervallartiges Arbeiten zu jeder Tageszeit meist nicht gewährleistet. Die Folgen: kurzfristig und langfristig negative Auswirkungen auf die psychische wie physische Verfassung. Durch Home-Office werde ein Teil der traditionellen Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzes an den Arbeitnehmer selbst „outgesourct“. In seinem Fazit stellte Brenscheidt fest, dass für nachhaltiges Home-Office ausgeglichene Rahmenbedingungen notwendig seien, um die Risiken angemessen zu berücksichtigen.
Home-Office ≠ mobiles Arbeiten
In der nachfolgenden Diskussion, moderiert von Dr. Antje Skuderis-Witt (Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg), wurden weitere spannende Fragen zum Arbeiten im Home-Office aufgeworfen. Die Zweischneidigkeit dieser Möglichkeit wurde auch hier durch die zahlreichen Wortbeiträge deutlich. Dabei kam neben den Chancen, die Home-Office für berufstätige Eltern ermöglicht, auch die Selbstwahrnehmung vieler Arbeitnehmer im Homeoffice zur Sprache. So bestehe häufig eine Diskrepanz zwischen wahrgenommenen negativen Auswirkungen ständiger Erreichbarkeit, die als weniger drastisch empfunden werden, und den tatsächlichen physiologischen Auswirkungen. Auch die rechtlichen Unterschiede der Bezeichnungen des mobilen Arbeitens und des Home-Office wurden diskutiert.
Zum Abschluss lud der HVA traditionell zu Brezeln und Wein in die Rotunde der Bucerius Law School ein, wo die Diskussion zwischen den Teilnehmenden individuell fortgesetzt wurde.
Text
Stud.iur. Marvin Kalmbach
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