Am 19. Februar 2018 hat Moritz von Rochow mit einem Vortrag und anschließender Aussprache über die Interpretation von Völkergewohnheitsrecht seine Promotion erfolgreich abgeschlossen.
Die Leitung des Prüfungsausschusses übernahm Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki. Die weiteren Prüfer waren Dr. Jasper Finke LL.M. (Columbia) von der University of Edinburgh und Professor Dr. Christian Bumke.
von Rochows Dissertation mit dem Titel „Völkerwanderung – transnationale Nomaden im Völkerrecht“ wurde von Finke betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Dr. Rainer Hofmann von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Das klassische Völkerrecht begreift die Weltgemeinschaft als ein System aus territorial fest umgrenzten Staaten. Demgegenüber sind insbesondere in ariden und semi-ariden Gebieten die Menschen schon seit Jahrtausenden darauf angewiesen, auf klimatische Veränderungen durch Migration zu reagieren. Diese „Völkerwanderungen“ haben in weiten Teilen der Welt bis in unsere heutige Zeit überdauert und geraten mit den Gebietsgrenzen der modernen Staaten in Konflikt. Einerseits nehmen undurchdringliche Staatsgrenzen den nomadischen Völkern die Lebensgrundlage. Andererseits stellen wandernde Bevölkerungen aber auch stets ein Stabilitäts- und Sicherheitsrisiko für die Staaten dar.
von Rochows Dissertation untersucht dieses Spannungsfeld und zeigt völkerrechtliche Lösungen auf. Neben den aktuellen völkerrechtlichen Fragen beleuchtet die Arbeit aber auch die koloniale Historie des Problems und die strukturellen Unterschiede zwischen Staatskonzept und „Rule of the Clan“.
Die Arbeit wurde inspiriert durch einen viermonatigen Aufenthalt von Rochows am Horn von Afrika, bei dem er sich von den grenzüberschreitenden Migrationen selbst ein Bild machen konnte.
Während seines Jurastudiums in Kiel, Breslau und Berlin war von Rochow u.a. Studentischer Mitarbeiter am völkerrechtlichen Lehrstuhl von Professor Dr. Georg Nolte. Dissertationsbegleitend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juniorprofessur für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht von Finke an der Bucerius Law School. Derzeit ist er Referendar beim Landgericht Lübeck.
Die Promotion wurde mit der seltenen Note summa cum laude bewertet.
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