Gesetzliche Regelungen dafür bestehen bislang nur im Kapitalmarktrecht (KapMuG). In der Praxis ist jedoch eine zunehmende Professionalisierung zu beobachten, auch in Reaktion auf Markteintritte von U.S.-Klägerspezialisten und Prozessfinanzierern.
In dieses Umfeld stößt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf, der kollektive Rechtsdurchsetzung erleichtern, aber die Auswüchse einer Klägerindustrie vermeiden soll. Zeitgleich treibt auch die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag mit einer ganz ähnlichen Zielrichtung voran.
Dr. Thomas B. Paul, Partner bei Hengeler Mueller, führt aktuell in Kartellfällen mehrere sammelklageartige Auseinandersetzungen vor deutschen und europäischen Gerichten.
Dr. Claudia Alfons hat als zuständige Referentin beim BMJV den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage der Bundesregierung mit erarbeitet und wird als Diskutantin teilnehmen.
Anmeldung wird erbeten bis zum 26. Juni 2018.