Nico Schröter schließt Promotionsverfahren ab

Nico Schröter schließt sein Promotionsverfahren nach Vorlage einer rechtstheoretischen Dissertation zum Thema „Pfadabhängigkeit und Recht“ ab.

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Am 26. Juni 2023 schloss Nico Schröter sein Promotionsverfahren an der Bucerius Law School mit der mündlichen Prüfung erfolgreich ab.

 

Dissertation zum Thema „Pfadabhängigkeit und Recht“

Seine Dissertation verfasste Nico Schröter zum Thema „Pfadabhängigkeit und Recht“. Die von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderte, interdisziplinäre Arbeit widmet sich der Rezeption eines sozialwissenschaftlichen Konzepts zur Erklärung rechtlicher Phänomene.

Pfadabhängigkeit ist ein insbesondere in den Gesellschaftswissenschaften wirkmächtiges Konzept zur Erklärung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird der Begriff bislang meist nur metaphorisch verwendet. Dabei bietet eine (informierte) Rezeption des Konzepts – so die Hauptthese der Arbeit – auch für die Rechtswissenschaft erhebliche Erkenntnispotenziale. Voraussetzung hierfür ist ein Verständnis von Pfadabhängigkeit als durch positive Rückkopplungen geprägte Entwicklungsprozesse. In Verbindung mit einer institutionentheoretischen Perspektive kann ein solches Pfadabhängigkeitsverständnis einen theoretischen Rahmen bieten, um informelle Strukturbildungsprozesse im Recht zu untersuchen.

So bietet das Konzept eine plausible Erklärung für die (relative) Stabilität judikativer Entscheidungsstandards und rechtsdogmatischer Sätze sowie – in Ansätzen – auch dafür, inwieweit diese einem Wandel unterliegen. Es erklärt etwa, warum solche Strukturen oftmals durch frühe Entwicklungen geprägt sind und sich mitunter von den ursprünglich prägenden Kontexten entkoppeln können. Das Konzept kann so eine Antwort auf bestehende Theoriedefizite bei der Erklärung rechtlicher Entwicklungen bieten.

Die Arbeit wurde betreut von Professor Dr. Michael Fehling. Zweitgutachter war Professor Dr. Felix Hanschmann.

 

Mündliche Promotionsprüfung zum Klimaschutzrecht

Im Rahmen der mündlichen Prüfung hielt Nico Schröter einen Vortrag zu den „Perspektiven des klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungsgebots“ nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Anschließend diskutierte er diesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, Professor Dr. Florian Faust (Vorsitzender), Professor Dr. Michael Fehling sowie Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer.

 

Zur Person

Nico Schröter studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School. Nach einem Master-Studiengang an der London School of Economics arbeitete er ab Dezember 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Michael Fehling). Seit April 2021 absolviert er das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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