Am 5. Oktober 2016 referierte Thomas Hey, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner und Leiter des deutschen Arbeitsrechtsteams der Sozietät Clifford Chance zu arbeitsrechtlichen Problemkreisen um die mobile Arbeit.
In Deutschland arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten vorwiegend oder sogar ausschließlich an wechselnden Arbeitsplätzen. Bei der Frage des Referenten in die Runde bemerkten auch viele Studierende, dass sie mobil arbeiten. Nach Heys Ansicht sind Arbeitgeber gut beraten, detailliert zu regeln, wer wann und wie lange von zu Hause arbeiten darf.
In Zeiten ständiger Verfügbarkeit ertappen sich mittlerweile viele beim Beantworten geschäftlicher E-Mails in den späten Abendstunden. Dort stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten als Arbeitszeit zu bewerten sind. Anhand anschaulicher Beispiele diskutierten die Studierenden ausgiebig, wo Arbeit anfängt und wann sie endet. Hey warnte nicht nur vor Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht. Wenn Arbeitnehmer im Urlaub „einmal schnell eine Mail beantworten“, könne ein Anspruch auf Neugewährung eines ganzen Urlaubstages entstehen. Auch hier seien Arbeitgeber zu einer klaren Kommunikation angehalten.
Im Namen der zahlreich erschienenen Studierenden des Arbeitsrechtsschwerpunkts überreichte Prof. Dr. Matthias Jacobs Thomas Hey dankend die Krawatte der Bucerius Law School.