Norton Rose Fulbright lädt zur Case Study

Kanzlei fingiert Verhandlung zu kartellrechtlichen Schadensersatzklagen in ihren Räumlichkeiten.

Praxisdialog |

Am 29. September fand ab 18:00 Uhr auf Einladung der Fachgruppe Kartell- und Wettbewerbsrecht des Bucerius Alumni e. V. und des Studium professionale eine Veranstaltung zu kartellrechtlichen Schadensersatzklagen im Hamburger Büro von Norton Rose Fulbright statt. Die 20 Studenten verschiedener Jahrgänge, die einen der begehrten Plätze erhalten hatten, wurden von Dr. Maxim Kleine, Deutschland-Chef Kartellrecht bei Norton, Dr. Axel Boes und Daniel Hagenmaier lebhaft und kurzweilig durch den Abend geführt. Nach einer kurzen Vorstellung der Kanzlei und insbesondere der Abteilung Kartellrecht wurde der zu behandelnde Fall präsentiert. Dr. Kleine machte deutlich, dass es vorranging darum gehen sollte, den Studenten einen praxisnahen Einblick in einen besonders interessanten Bereich des Kartellrechts zu geben.

Die Studenten wurden in Kläger und Beklagte aufgeteilt. Die beiden Gruppen wurden in seperaten Räumen jeweils von einem der Anwälte beraten und hatten die Aufgabe, sich eine Strategie für die bevorstehende mündliche Verhandlung zurechtzulegen. Die Beklagte war eine GmbH, die Papier herstellte und über Jahre hinweg mit anderen Marktteilnehmern dieser Branche Preisabsprachen getroffen, sprich ein Kartell gebildet hat. Die Klägerin war eine Gesellschaft, die in eben diesem Zeitraum Papier von der Beklagten bezogen hat. Sie macht nun finanzielle Verluste aufgrund der Preisabsprachen geltend und klagt auf einen Schadensersatz in Millionenhöhe.

Nach halbstündiger Vorbereitung wurde es dann ernst - Beide Parteien wählten zwei Studenten aus, die ihre Interessen vor den Geschworenen vertreten sollten. Die oben genannten Anwälte übernahmen die Rolle der Geschworenen und leiteten souverän und humorvoll durch den spannenden Prozess, der von beiden Seiten professionell geführt wurde. Am Ende ließ sich von Beklagtenseite nicht abstreiten, an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein, allerdings konnte die Klägerseite bis zum Schluss die Schadenshöhe nicht genau genug beziffern und blieb damit den entscheidenden Beweis schuldig. Das Gericht entschied, dass die Klägerseite zunächst ein Sachverständigengutachten einzuholen hat, welches den genauen Schaden beziffert, auf welches dann in einem zweiten Schritt wiederum die Beklagtenseite zu reagieren hat.

Im Anschluss an die Verhandlung und nach einem positiven Fazit mit Verbesserungsvorschlägen und Anekdoten aus der Praxis wurde der Abend schließlich bei Essen, Getränken und guten Gesprächen beendet.

Autor*in

Silas Jansen

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Hamburg