Gabriele Buchholtz hat einen Ruf an die UHH auf eine Juniorprofessur für „Das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung oder in Migration“ an- und die Leitung der Refugee Law Clinic gleich mit übernommen.
Interesse an interdisziplinärer juristischer Arbeit
„Mein Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten wurde während meiner Promotion geweckt. Ich habe damals gemerkt, wie viel Spaß es mir macht, mich mit juristischen Fragestellungen zu beschäftigen, die interdisziplinäre Bezüge aufweisen und über rein juristische Fragestellungen hinausgehen. Ich habe mich zum Beispiel mit dem Streikrecht beschäftigt, mit Arbeitskampf und sozialen Rechten im europäischen Vergleich.
Während meines Referendariats war ich in einer Großkanzlei und bei Gericht tätig – doch mehr noch als der Beruf der Anwältin oder der Richterin reizte mich eine Karriere in der Wissenschaft. Hier kann ich mir eigene Themen suchen, mich mit Fragestellungen beschäftigen, die interdisziplinäre Anknüpfungspunkte haben. 2016 bin ich als wissenschaftliche Assistentin an die Bucerius Law School zurückgekehrt. Mein Habilitationsvater Prof. Hermann Pünder hat mir diese Möglichkeit eröffnet, er hat mich stets ermutigt und bestärkt, in die Wissenschaft zu gehen, und ich bin ihm dafür sehr dankbar.
Wahnsinnsnachricht: Ruf an die Uni Hamburg
Als ich im vergangenen Sommer einen Ruf an die Universität Hamburg erhielt, war das eine Wahnsinnsnachricht für mich. Die Professur deckt all die Themen ab, zu denen ich bereits geforscht habe: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Digitalisierung, Migration. „Das Recht der sozialen Sicherung mit Schwerpunkten in Digitalisierung oder in Migration“ – so lautet der Titel der Stiftungsprofessur. Ich widme mich tatsächlich beiden Themen, beschäftige mich unter anderem mit der Digitalisierung des Rechts.
Prof. Buchholtz‘ Themen: Digitalisierung des Rechts und Migration
Mittlerweile gibt es zum Beispiel Software, die kleinere Rechtsfälle löst. Das klingt zunächst sehr praktisch und fortschrittlich. Aber damit einher gehen grundsätzliche Fragen zum Beispiel zum Rechtsschutz: Wie kann ich erkennen, ob eine Software Fehler macht, ob sie beispielsweise diskriminiert? Und wie kann man diese Software in der Verwaltung dennoch so einsetzen, dass ihr Nutzen überwiegt?
Mit der Migration, dem zweiten großen Thema meiner Stiftungsprofessur, setze ich mich in meiner Habilitation zum ‚Integrationsverwaltungsrecht‘ auseinander. Ich untersuche, wie die Teilhabechancen zugewanderter Menschen verbessert werden können und konzentriere mich dabei auf drei Bereiche: auf den Arbeitsmarkt, das Sozial- leistungsrecht und das Bildungsrecht. Ich möchte herauszufinden, wo es Integrationshindernisse und Diskriminierungspotenziale gibt, möchte diese aufdecken und Verbesserungen vorschlagen.
Leitung der Refugee Law Clinic
Zusätzlich zu meiner Juniorprofessur habe ich die Leitung der Refugee Law Clinic der Universität Hamburg übernommen. Dorthin kommen Menschen, denen anderweitig keine Hilfe zuteil wird. Ich finde es inspirierend und beeindruckend, wie viele Jurist*innen sich freiwillig als Beratende einbringen, um geflüchteten Menschen zu helfen. Ich selbst bin als Leiterin vor allem mit organisatorischen Aufgaben beschäftigt, zum Beispiel damit, Geld einzuwerben, Workshops und Supervisionen zu organisieren und Kooperationsanfragen zu beantworten. Die Arbeit für die Refugee Law Clinic ist für mich ein Herzensprojekt.“