Promotion Heiko Franke

Promotion mit Vortrag und Aussprache zu AGB-Themen erfolgreich abgeschlossen

Forschung & Fakultät |

Am 25. November 2015 hat Heiko Franke mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „BGH VII ZR 56/11 – Rn. 20 zum „Aushandeln“ (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB) – Unbeachtet? Verkannt? Wegweisend?“ seine Promotion erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation verfasste er zum Thema „Die Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in das deutsche Recht“. Die Arbeit wurde von Professor Dr. Florian Faust, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung, betreut.

In seiner Dissertation untersucht Heiko Franke insbesondere, welche Änderungen des UWG 2004 erforderlich sind, um die Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinienumsetzung im UWG 2008 in vielerlei Hinsicht den relevanten Anforderungen nicht genügt. Sodann zeigt er auf, inwieweit das UWG 2008 geändert werden müsste, um dem Gebot einer ordnungsgemäßen, insbesondere auch klaren und transparenten Richtlinienumsetzung zu genügen.

Heiko Frankes Vortrag hatte insbesondere die Frage zum Gegenstand, ob der Entscheidung BGH VII ZR 56/11 Rn. 20 a.E. eine von der vorhergehenden Rechtsprechung abweichende Auslegung des „Aushandelns“ in § 305 Abs. 1 S. 3 BGB entnommen werden kann; in der anschließenden Aussprache diskutierte er die Entscheidung und seine Erkenntnisse sowie daran angrenzende Aspekte mit dem Prüfungsausschuss.

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