RECHT AUF MEINUNGSFREIHEIT
Ausgangspunkt seines Vortrags am 19. Januar 2022 im Auditorium der Bucerius Law School war der derzeit wachsende Druck, der auf dem deutschen Recht auf Meinungsfreiheit liegt. Hassparolen, Verschwörungstheorien und Fake-News in den Sozialen Medien sowie Gewalttaten auf Demonstrationen führen zu heftigen Diskussionen bezüglich des Zustands dieses Rechts. Freie Meinungsäußerungen sind immer häufiger Ausbruch ungezügelten Hasses und führen zu Gewalt, Hetze und Drohungen. Dies beschäftigt die Politik sowie die Polizei und Staatsanwaltschaft und schürt Angst und Emotionen bei Bürgerinnen und Bürgern.
Doch wie kann ein derart wichtiges Grundrecht wie die Meinungsfreiheit reglementiert oder ihr Schutzbereich eingeschränkt werden? Wie soll man zwischen „guten“ und „schlechten“ Meinungsäußerungen unterscheiden?
DAS LÜTH-URTEIL
Bei dem berühmten „Lüth-Urteil“, welche sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit beschäftigt, wurde der Meinungsfreiheit als Grundlage jeder Freiheit besondere Bedeutung zugerechnet. Erich Lüth war den Nationalsozialisten entgegengetreten, indem er den Regisseur Veit Harlan als „Nazifilm-Regisseur Nr. 1“ bezeichnet hatte. Entgegen der damaligen Devise „Schweigen ist Gold“, hatte Lüth den Mund „zu weit“ aufgerissen. Nachdem eine Unterlassungsklage gegen Erich Lüth erhoben wurde, legte dieser Verfassungsbeschwerde ein. Er plädierte, dass in der Demokratie nicht Schweigen, sondern Reden Gold sei und dass durch die Unterlassungsklage seine Meinungsfreiheit verletzt worden sei. Dieser Verfassungsbeschwerde wurde letztlich stattgegeben. Die Richter beschlossen, dass nicht der Inhalt der Meinungsäußerung, sondern ihre Bedeutung für die Demokratie entscheidend sein solle.
MEINUNGSFREIHEIT IN DEN SOZIALE MEDIEN
Thomas Darnstädt führte weiter an, dass sich die kommunikative Wirkung der freien Meinungsäußerung durch die Sozialen Medien stark verändere. Durch Plattformen wie Facebook oder Twitter sei es den Menschen nun möglich, ihre Meinung in sekundenschnelle in die Welt zu setzen. Die Folgen solcher Meinungsäußerungen können problematisch sein. Die Äußerungen im Netz werden unter Umständen falsch aufgegriffen und führen dadurch zur Verbreitung von Fake News und Unruhen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Themen und Problemen sei nach Thomas Darnstädt durch Soziale Medien gar nicht möglich.
Als Fazit brachte Darnstädt an, dass nur durch staatliche Stärkung anderer Medien, wie den großen Nachrichtendiensten, der politische und gesellschaftliche Diskurs gerettet werden könne.
Im Anschluss an diesen interessanten Vortrag entstand mit Moderation durch Professor Dr. Karsten Gaede eine spannende Diskussion. Dabei ging es vor allem um die Frage, inwiefern die Sozialen Medien die Meinungsfreiheit gefährden oder doch sogar fördern.