Wann kann eigentlich von „Recht“ im steuerlichen Sinne gesprochen werden? Und gibt es im Steuerrecht überhaupt (noch) Platz für Moral? Mit diesen und anderen Leitfragen setzten sich die Studentinnen und Studenten des Schwerpunkts Steuerrecht im Rahmen des diesjährigen Probeseminars auseinander.
Vom 10. bis 12. Juli fanden sich die Teilnehmer des Schwerpunkts zusammen mit Frau Professor Dr. Birgit Weitemeyer und Herrn Professor Dr. Götz T. Wiese im wunderschönen List auf Sylt ein.
Unter dem Titel „Recht und Moral im Steuerrecht“ präsentierten die Studentinnen und Studenten die Ergebnisse ihrer Probeseminararbeiten, welche sie zuvor in einem Zeitraum von 4 Wochen verfasst hatten. Das dabei abgedeckte Themenspektrum reichte von der „Selbstanzeige als Sonderweg im Steuerrecht?“, über die „Besteuerung ohne Gesetz? Richterrecht am Beispiel der Betriebsaufspaltung“ bis hin zu „Deals im deutschen Steuerrecht? Die tatsächliche Verständigung“. Das Themenfeld bot im Anschluss an die einzelnen Vorträge nicht nur Gelegenheit für kritische Fragen aus dem Teilnehmerkreis, sondern führte dabei auch zu spannenden und kontroversen Diskussionen.
Herr Wiese ließ dabei immer wieder auch seine persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse aus der steuerlichen Beratungspraxis miteinfließen. Dies half den Studentinnen und Studenten dabei, die erörterten Themen nicht nur aus wissenschaftlicher, sondern auch aus praktischer Perspektive zu beleuchten.
Die einzigartige Lage des Seminarortes direkt am Strand von Sylt ermöglichte – neben sonnigen Mittagspausen und ausgedehnten Spaziergängen am Meer – auch den gemeinsamen Ausklang des Tages. In entspannter Atmosphäre konnten die Teilnehmer die Diskussionen des Tages fortsetzen, sich den nichtsteuerlichen Dingen des Lebens widmen oder einfach nur die atemberaubenden Sonnenuntergänge über dem Meer genießen.
Unser herzlicher Dank gilt Herrn Wiese für seine Unterstützung und sein wertvolles Feedback zu unseren Seminararbeiten!
Zudem möchten wir uns ausdrücklich auch bei Herrn Professor Dr. Karsten Gaede bedanken, der es einigen Studierenden ermöglicht hatte, am direkt zuvor stattfindenden Seminar zum „Steuerstrafrecht“ teilzunehmen.
Die Erfahrungen und Erlebnisse des Probeseminars lassen uns Studierenden nun gut vorbereitet in die Phase unserer Examensseminararbeiten starten.