Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung verabschiedet. Der Entwurf setzt die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) um. Über diesen Entwurf diskutierte die Initiative on Energy Law and Policy in Kooperation mit dem Forum für Zukunftsenergien am 21. November 2016 in Berlin.
Dr. Werner Schnappauf, Chairman der Initiative und Mitglied der KFK, erläuterte die Vorschläge der Kommission, welche darauf abzielen die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung zukünftig in die Hand des Staates zu legen, der von den Betreiberunternehmen dafür 23,6 Mrd. Euro erhält. Diese Mittel sollen in einen Fonds eingezahlt werden, um ihre Verfügbarkeit langfristig zu sichern.
Ministerialdirigent Dr. Winfried Horstmann, Leiter der Gruppe Energiepolitik und Energiewende, Bundeskanzleramt, lobte in seinem Vortrag die Arbeit der KFK, deren Empfehlungen im Rahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfes weitestgehend umgesetzt würden.
Über die Umsetzung der Empfehlungen diskutierten anschließend Steffen Kanitz, MdB (CDU/CSU), Gerald Hennenhöfer, Rechtsanwalt, ehem. Leiter der Abteilung Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Bundesumweltministerium, sowie KFK-Mitglied und Prof. em. Dr. Hans-Wolfgang Arndt, Universität Mannheim. Das Panel wurde moderiert von Dr. Schnappauf und Dr. Annette Nietfeld, Geschäftsführerin, Forum für Zukunftsenergien.
Prof. Arndt äußerte sich dahingehend, dass, entgegen anfänglicher Zweifel, mit dem jetzt entwickelten Gesetzesvorschlag ein verfassungskonformes Paket geschnürt worden sei. Weiterhin wurde diskutiert, inwieweit der Einsatz einer Kommission bei der Entscheidungsfindung Schule machen könnte. Kanitz merkte an, dass die KFK helfen sollte, zu einem Teilaspekt der Kernenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens zu finden und politische Stabilität in den Prozess zu bringen. Dennoch könnte sie, wegen der fehlenden demokratischen Legitimation, nur als Beratungsgremium eingestuft werden. Im Allgemeinen begrüßten Dr. Hennenhöfer und Kanitz, dass der Entwurf den Betreiberunternehmen Sicherheit biete. Inwiefern die Regelung politisch, aber auch rechtlich und unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, gerechtfertigt sei, wurde mit dem interessierten Plenum angeregt diskutiert.
Die nächste Berlin Lecture on Energy findet am 23. Januar 2017 statt.
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