Am 20. Februar 2019 lud das Studium generale der Bucerius Law School zur Veranstaltung "Rechtswidrige Polizeigewalt und ihre Aufarbeitung" ein. Zu Gast waren Professor Dr. Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und Laila Abdul Rahman, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Lehrstuhl arbeitet. In einem randvoll gefüllten Hörsaal berichteten Singelnstein und Abdul Rahman aus ihrer Studie über rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung. Anschließend beantworteten beide Fragen aus dem Publikum. Es moderierte Antonio Mamerow, Student der Bucerius Law School.
Ziel der Studie, so Singelnstein, sei das Verhältnis von Vorfällen rechtswidriger Polizeigewalt, die zur Anzeige gebracht würden (Hellfeld) und Fällen, die nicht zur Anzeige gebracht würden (Dunkelfeld), zu ermitteln. Zwar gingen Anzeigen auf Grundlage von Körperverletzung im Amt statistisch zurück, doch seien die Daten im Hellfeld stets nur ein kleiner Ausschnitt von Kriminalität in einer Gesellschaft. Berichte von JournalistInnen, Opferstellen, AnwältInnen und Betroffenen zeigten jedoch zahlreiche Gründe, die zur Nichtanzeige von Polizeigewalt führen. Es sei daher zu vermuten, dass die Dunkelziffer rechtswidriger Polizeigewalt deutlich höher sei.
Faktoren zu ermitteln, welche zur Nichtanzeige rechtswidriger Polizeigewalt führen, sei ein wesentliches Ziel der Studie, so Singelnstein. Es fehle oft an Vertrauen in die zuständigen Behörden. Betroffene hätten Angst vor einer Gegenanzeige durch die Polizei. Die Erfolgsaussichten einer Anzeige gegen PolizistInnen seien darüber hinaus sehr gering. Während in strukturell vergleichbaren Delikten rund 20% der Anzeigen in einer Anklage mündeten, belaufe sich die Anklagequote bei Körperverletzung im Amt auf lediglich 2%. Auf Nachfrage aus dem Publikum erläuterte Singelnstein weiter, dass weniger als ein Drittel dieser Anklagen schließlich in einer Verurteilung endeten. Bei sonstigen Delikten liege die Verurteilungsquote hingegen bei rund 80%. Es herrsche innerhalb der Polizei durchaus eine Mauer des Schweigens. BeamtInnen seien nur selten dazu bereit, gegen KollegInnen auszusagen. Auch die Staatsanwaltschaft würde Vorwürfen gegen die Polizei grundsätzlich Misstrauen entgegenbringen. Auch dies schrecke viele Betroffene von einer Anzeige ab.