Am 16. Oktober fand an der Bucerius Law School ein Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Sanktionen und Embargos am Beispiel des Russland- und Iranembargos“ statt. Eingeladen hatte die Fachgruppe „Völker- und Europarecht“ des Bucerius Alumni e.V. Die beiden Referenten Dr. Hartmut Henninger und Dr. Matthias Trennt, beide angestellt bei der Kanzlei Graf von Westphalen, ordneten das Thema zunächst in einen rechtlichen Rahmen ein. Besonderes Augenmerk legten sie dabei auf die verschiedenen einschlägigen Rechtsnormen aus nationalem Recht und EU-Recht. Daraufhin legten sie die verschiedenen Intensitäten dar, in denen Handelsbeschränkungen verhängt werden können. Diese reichten von einfachen Meldepflichten über Genehmigungsvorbehalte bis hin zu strikten Verboten. Zudem seien die Arten der Handelsbeschränkungen unterschiedlich. Neben personenbezogenen Maßnahmen, wie beispielsweise das Einfrieren von Geldern, existierten auch güter- oder dienstleistungsbezogene Maßnahmen wie Import- und Exportverbote. Vor allem diese Art von Beschränkung berge jedoch auch große Nachteile für die Wirtschaft des sanktionierenden Landes.
Während der anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurden Fragen zu materiellrechtlichen Vorgaben der personenbezogenen Maßnahmen sowie zur möglichen Umgehung der Verbote, beispielsweise durch die Firmengründung in Drittländern, behandelt. Die angeregte Diskussion setzte sich beim anschließenden Empfang fort, der freundlicherweise von der Kanzlei Graf von Westphalen angeboten wurde.