Schiedsverfahren und die Scharia

Nicolas Bremer erklärte die Eigenheiten von Schiedsverfahren in arabischen Ländern.

Nicolas Bremer, Alumnus der Bucerius Law School aus dem Jahrgang 2003, schlug nach seinem Staatsexamen einen etwas ungewöhnlichen Weg ein: Seine Dissertation führte ihn in den Libanon, wo er entschied, dass seine Doktorarbeit erst dann seinen Ansprüchen genügt, wenn er arabische Quellen verwerten kann. So verlängerte er seinen halbjähriger Forschungsaufenthalt auf zwei Jahre, um fließend Arabisch zu lernen. Die Grundlage für seine jetzige Tätigkeit: Unternehmen bei Investitionen im Nahen und Mittleren Osten zu beraten. Die Schwierigkeiten und Herausforderungen, die sich im Rahmen von investitionsrechtlichen Schiedsverfahren in dieser Gegend ergeben, erklärte er am 18. Februar 2016 im Rahmen des Studium professionale.

Zunächst stellte Bremer die Grundzüge des arabischen Zivil- und Wirtschaftsrechts vor, welches sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts in Ägypten entwickelte. Glücklicherweise unter dem Einfluss der französischen Kolonialherrschaft - denn so sei es für einen Kontinentaleuropäer einfacher, sich in die dortige Rechtsordnung einzudenken. Dann erklärte Bremer, welche Einflüsse aus dem islamischen Recht trotzdem in den verschiedenen Ländern in unterschiedlichem Maße Berücksichtigung finden. So würden sich einige Länder bei der Anerkennung von Schiedssprüchen eine komplette materielle Prüfung vorbehalten - statt, wie in westlichen Ländern üblich, nur eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem "ordre public", also den grundlegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Rechtsordnung. Das führe dazu, dass Bremer seinen Mandaten teilweise rät, im Rahmen der Schiedsverhandlungen selbst auf vertraglich festgesetzen Ansprüchen wie pauschalem Schadensersatz oder Verzugszinsen nicht zu bestehen - denn diese seien wegen des Einflusses des islamischen Rechts in vielen Ländern nicht anerkannt mit der Folge, dass ein entsprechender Schiedsspruch im betreffenden Land nicht anerkannt würde.

Weitere Schwierigkeiten begegnen Bremer durch die unterschiedlichen kulturellen Vorstellungen und den "local pride", der die Wahl des Schiedszentrums und der Handynummer erheblich beeinflusse. Bloß in Dubai nicht von einer Handynummer mit Vorwahl der VAE anrufen! Mit weiteren kuriosen Beispielen zeigte er, wie unvorhersehbar die Rechtsprechung in solchen Ländern teilweise sein kann, was die Beratung im Rahmen von Schiedsverfahren noch weiter erschwert. Ein spannender Ausflug in die Kombination von westlichem Schiedsrecht und islamischem Wirtschaftsrecht.

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Isabella Naujoks, studentische Hilfskraft

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