Das Medizinrecht ist in vielerlei Hinsicht für die klassischen Unterteilungen der Schulrechtswissenschaft blind. Haftungs- und Sozialrecht stehen in einem ständigen Spannungsverhältnis, berufsrechtliche Einschläge und Vorgaben sind sozial-, gesellschafts- und haftungsrechtlich beachtlich und auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit agierender Personen im Gesundheitswesen richtet sich an zahlreichen Stellen nach zivil- und sozialrechtlichen Verhaltensanforderungen.
Für Rechtsanwälte wird eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung auch bei der Ärztekammer Hamburg angemeldet.
Gebühr: Die Teilnahme ist unentgeltich
Teilnehmerkreis: Mediziner, Juristen und interessierte Öffentlichkeit
Im Anschluss findet die feierliche Eröffnung des Instituts für Medizinrecht statt.
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