Seminar Medizinstrafrecht

Zu Beginn des Herbsttrimesters 2017 machte das von Professor Dr. Karsten Gaede interdisziplinär ausgestaltete Seminar den facettenreichen Charakter des Medizin-(straf-)rechts sichtbar.

Dank der Kooperation mit der Asklepios Medical School Hamburg und dem Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) bereicherten zahlreiche Gäste aus der Medizin sowie aus der juristischen Praxis alle Veranstaltungstermine und hoben die Diskussion auf ein praxisrelevantes Niveau. An insgesamt vier Abendterminen an der BLS und einem zweitätigen Blockseminar auf dem Campus der Asklepios Medical School führten die Referenten und Referentinnen in ganz unterschiedliche Teilbereiche des zunehmend bedeutenden Medizinrechts ein.

Das Seminar begann mit den Abendveranstaltungen an der Bucerius Law School. Zum Seminarauftakt stellte Professor Dr. Jan Sperhake als erster Gast das Institut für Rechtsmedizin im UKE vor. Die ersten beiden Seminarvorträge widmeten sich klassischen medizinstrafrechtlichen Themen wie den strafbewehrten Sorgfaltspflichten des Arztes und der Einordnung des medizinischen Heileingriffs als Körperverletzung.

In der darauffolgenden Woche ging es inhaltlich um die Strafbarkeit sogenannter Masernpartys sowie um die unterlassene Hilfeleistung im Gesundheitswesen. Dr. Holke-Leonie Doench griff in der anschließenden Diskussion ausgewählte Aspekte beider Vorträge auf und erläuterte sie unter Rückgriff auf ihre Erfahrung als Medizinrechtlerin in der Rechtsabteilung des UKE.

Am dritten Abend hielt Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, einen Gastvortrag zur Bedeutung der Verschwiegenheit des Arztes für das Arzt-Patienten-Verhältnis und knüpfte damit inhaltlich an einen der vorangegangenen Vorträge an. Insbesondere die Frage einer „Lockerung“ der Verschwiegenheit bei Suizid- und Terrorgefahren wurde eingehend diskutiert, im Seminar aber deutlich zurückgewiesen.

Professor Dr. Philipp Osten berichtete am vierten Abend über die Arbeit des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin, dem er als Institutsdirektor am UKE vorsteht. Der historisch-ethische Einschlag spiegelte sich an diesem Abend auch in den Seminarvorträgen wider, die zum einen die Entwicklung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und seine Bedeutung für die Patientenautonomie behandelten und zum anderen die Zulässigkeit von Arzneimittelversuchen an einwilligungsunfähigen Menschen thematisierten.

Auf die Abendveranstaltungen folgte ein Blockseminar, das an zwei Tagen in der Asklepios Medical School auf dem Gelände des Krankenhauses St. Georg stattfand. Professor Dr. Karl J. Oldhafer begleitete die Blocktermine in seiner Funktion als Repräsentant des Dekans der Medizinischen Fakultät der Semmelweis Universität am Asklepios Campus Hamburg.

Am ersten Tag standen zunächst verschiedene Themen rund um die Anforderungen an Aufklärung und Einwilligung und damit die Vehikel der Patientenautonomie im Fokus. Einen wirtschaftlichen Einschlag erhielt der Seminartag mit einem Vortrag zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und einem Vortrag zu den (auch ethischen) Konsequenzen einer ineffizienten Ressourcenallokation durch überflüssige medizinische Maßnahmen am Lebensende. Der Tag endete mit einem Vortrag zum Thema Cannabis und einem gemeinsamen Abendessen im Hörsaal.

Der zweite und zugleich letzte Seminartag begann mit zwei Vorträgen zur modernen Fortpflanzungsmedizin. Sodann stand die Organvergabe mit den verfassungs- und öffentlich-rechtlichen Vorfragen sowie mit der Beurteilung von Manipulationsfällen im Vordergrund. Die letzten drei Vorträge beleuchteten den existenziellen Bereich der Sterbehilfe und der ärztlichen Suizidassistenz aus unterschiedlichen Perspektiven. Sie schärften damit den Blick für die mit einer angemessenen Achtung der Patientenautonomie am Lebensende verbundenen Herausforderungen.

Fazit: Ein interessantes Seminar, das vom interdisziplinären Austausch und lebhaft geführten Diskussionen profitiert!

Autor*in

Elisa Miranowicz, wissenschaftliche Mitarbeiterin

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