Am 9. Februar 2017 fand an der Bucerius Law School ein Workshop mit PricewaterhouseCooper (PwC) statt, der anhand eines Fallbeispiels die Rolle des M&A-Anwalts im Transaktionsprozess sowie Verhandlungsstrategien und Kaufpreisbildung behandelte. An der vom Studium professionale in Kooperation mit der Fachgruppe Steuerrecht des Bucerius Alumni e.V. organisierten Veranstaltung nahmen vier Referent/innen von PwC teil. Neben Dr. Nikolaus Schrader (Partner), Ivo Dreckmann (Senior Manager) und Nina Scherger LL.M. (Senior Consultant) war auch Claus Herfort (Professor für internationales Steuerrecht, Leuphana-Universität Lüneburg) anwesend, um den Studierenden der Bucerius Law School die juristische Arbeit an einer Transaktion näher zu bringen.
Nach einer kurzen Vorstellung von PwC und insbesondere dem international agierenden Legal Department, widmeten sich die Referenten zunächst den verschiedenen Phasen eines Unternehmenskaufs aus der Sicht eines M&A-Anwaltes. Dabei wiesen sie auf die Unterschiede von „one-on-one“- und Bieterkäufen hin und erklärten die verschiedenen Vorbereitungshandlungen, die Absichtserklärungen, die zwei Arten der Due Diligence („FullScope“ oder „RedFlag“) und natürlich die eigentlichen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern. Schließlich wurde noch der Unterschied zwischen „Signing“ und „Closing“ eines Unternehmenskaufvertrags erläutert.
Daraufhin wurde dieselbe Transaktion noch aus steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Hierbei kommt dem „Dress Up The Bride“ (also dem „Aufhübschen“ der Gesellschaft vor Verkauf) und der Bewertung der Zielgesellschaft die größte Rolle zu.
Insbesondere die Kommunikation mit dem Kartellamt und der BaFin (und in Energiewirtschaftsfällen der Bundesnetzagentur) interessierte die anwesenden Studierenden. Diese ist in Transaktionsfällen immens wichtig, um nicht schlussendlich ohne Kaufgenehmigung dazustehen.
Im Anschluss hatten Referent/innen und Studierende bei den traditionellen Brezeln mit Wein noch die Möglichkeit, das erarbeitete Wissen zu vertiefen.