Spezialisierung der Unionsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht– Fachkammer für Arbeitsrecht?

Kooperationsveranstaltung der Bucerius Law School und des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht

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Kann man im Zuge der aktuellen Reformen der Unionsgerichtsbarkeit durch eine Spezialisierung der Spruchkörper der Kritik an den arbeitsrechtlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begegnen? Das Thema haben Barbara Richter, Matthias Münder und Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, auf Bitte des Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) untersucht. Ihre mittlerweile als Buch veröffentlichten Ergebnisse stellten sie in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem HSI am 9. November 2016 in der Bucerius Law School zur Diskussion.

Nach der Begrüßung durch Dr. Johannes Heuschmidt (stellv. Leiter HSI) erläuterte Jacobs die Untersuchungsergebnisse: Eine Spezialisierung ist notwendig, sinnvoll und möglich. Dabei legte er die Gründe für eine Spezialisierung dar und zeigte die damit verbundenen Vorteile auf. Im Anschluss ging er auch auf unterschiedliche Umsetzungsmodelle ein. Die Autoren schlagen als favorisiertes Modell die Teilspezialisierung einer Kammer am EuGH im Arbeitsrecht vor. Sie sehen in diesem Modell ein mögliches Vorbild für die Spezialisierung in anderen Rechtsgebieten.

An der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen Ingrid Schmidt (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts), Professor Dr. Dr. h. c. mult. Vassilios Skouris (ehem. Präsident des EuGH, Affiliate Professor an der Bucerius Law School) und Ministerialrat Thomas Henze, M.L.E. (Leiter des Referats für die Vertretung der Bundesrepublik vor den Europäischen Gerichten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) teil. Professor Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Weiss (Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main) führte auf unterhaltsame Weise und mit viel Charme durch den Abend. Weiss verzichtete auf Eingangsstatements und brachte die Diskussion mit seinen direkten Fragen schnell in Schwung.

Das Podium blieb gegenüber dem Gedanken einer Spezialisierung skeptisch. Henze lobte die Qualität der Untersuchung, im Ergebnis sahen Schmidt, Skouris und Henze es aber nicht als sinnvoll an, die Unionsgerichtsbarkeit auf ihrer höchsten Ebene zu spezialisieren. Zwar wünschten sich Schmidt und Henze für manche Urteile eine höhere Begründungstiefe und -dichte. Allerdings wollten sie die Urteilfindung auch weiterhin Generalisten überlassen. Die Teilnehmer waren sich hingegen einig, dass die Untersuchung einen Anstoß und wertvollen Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion leistet.

Untersuchung (PDF)

Text

Matthias Münder, Barbara Richter

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