Sprichst du Jura? BGB, EuGH, ZPO, RflEttÜAÜG

Was bedeuten eigentlich diese komischen juristischen Abkürzungen und was soll das überhaupt?

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Auch als Nicht-Jurist kennt man so manche gebräuchliche Abkürzung: "GG" für "Grundgesetz" oder "BGB" für "Bürgerliches Gesetzbuch". Einige juristische Abkürzungen haben es sogar in den Alltagsgebrauch geschafft, etwa die "GmbH" ("Gesellschaft mit beschränkter Haftung"), die "GbR" ("Gesellschaft bürgerlichen Rechts") oder "MdB" ("Mitglied des Deutschen Bundestages"). Andere sind weniger bekannt, aber man hat sie das ein oder andere Mal vielleicht schonmal gehört: "EuGH" steht für "Europäischer Gerichtshof", "ZPO" für "Zivilprozessordnung".

Auch "BAföG" ist eine juristische Abkürzung, die es als Akronym in den Alltagsgebrauch geschafft hat. Es handelt sich dabei um staatliche Unterstützung während der Studien- oder Ausbildungszeit. Den Ausdruck "Ich bekomme BAföG" hat sicher jeder schon einmal gehört. "BAföG" bedeutet vollständig "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Insofern müsste es richtiger eigentlich heißen "Man bekommt Leistungen nach dem BAföG".

Warum das Ganze? Gerade wenn es um die Bezeichnung von Gesetzen geht, neigen diese manchmal dazu, sehr lang zu sein. Doch auch kürzere Gesetzesbezeichnungen werden gerne in der abgekürzten Version benannt. Das hängt mit der Natur der Sache zusammen – Juristen müssen schriftlich und mündlich mit Gesetzen arbeiten und um da sprachlich effektiv zu sein und nicht unnötig Zeit und Platz zu verschwenden, werden eben gerne die Abkürzungen verwendet.

Und was ist nun das "RflEttÜAÜG"? Aufgelöst bedeutet der Buchstabensalat "Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz", das im Jahre 1999 in Mecklenburg-Vorpommern Teil eines Gesetzesvorhabens war – mit dem ebenfalls rekordverdächtigen vollständigen Namen "Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz", abgekürzt "RkReÜAÜG".

Allerdings geht es – unglaublich, aber wahr – tatsächlich noch etwas länger: Die "Grund­stücks­ver­kehrs­ge­neh­mi­gungs­zu­stän­dig­keits­über­tra­gungs­ver­ord­nung", abgekürzt "GrundVZÜV" gilt sogar als das längste deutsche Wort.

Keine Panik: Die meisten juristischen Abkürzungen gehen während des Studiums in Fleisch und Blut über, den Rest kann man nachschlagen.

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