Auf Einladung von Dr. Michael Tsambikakis fand das Vorbereitungsseminar des Schwerpunkts Wirtschaftsstrafrecht in diesem Jahr zum ersten Mal in Köln statt. In den Räumen der Kanzlei Tsambikakis & Partner referierten die Studenten vor den Dozenten Prof. Dr. Karsten Gaede und Dr. Michael Tsambikakis über hochaktuelle Themen des Medizinwirtschaftsstrafrechts.
Hannah Hausmann machte den Anfang mit einer Darstellung zur hypothetischen Einwilligung nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes. Im Anschluss erläuterte Florian Forsting die Fallstricke des Abrechnungsbetrugs im Krankenhaus. Pablo Cardenal stellte die geplanten Straftatbestände zum Sportwettenbetrug und zur Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe vor. Ob die Neufassung des § 299 StGB das Korruptionsstrafrecht gelungen ergänzt, diskutierte Nicola Meier.
Nach einer Mittagspause auf der Dachterrasse mit bestem Blick auf den Rhein und allerlei kölschen Spezialitäten führte Vinzenz Schulte-Markwort das Seminar mit seinem Vortrag zu den neuen Korruptionsvorschriften für den Gesundheitsmarkt fort. Maximilian Strobel setzte sich mit der Anwendung der §§ 331 ff. StGB im Gesundheitswesen auseinander. Danach referierte Marc-Philipp Bittner über die aktuellen Strafbarkeitsrisiken beim Umgang mit Patientendaten nach § 203 StGB. Lia-Madeline Kampmann zeigte die straf- und strafverfahrensrechtlichen Aspekte des Anti-Doping-Gesetzes auf. Zu guter Letzt erörterte Julius Werhahn die Strafbarkeitsrisiken bei der Manipulation der staatlich gesteuerten Organvergabe.
Am Abend durfte eine Tour durch die Kölner Kneipenszene nicht fehlen. Spätestens hiermit wurden selbst kühle Norddeutsche an die rheinische Lebensart herangeführt.