Strategische Prozessführung im Grund- und Menschenrechtsschutz

Grund- und Menschenrechte sind ein zentraler Bestandteil moderner Rechtsordnungen. Wie sie effektiv durchgesetzt werden können, ist indes eine vielschichtige Frage.

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Bei der Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten gewinnt das Instrument der „strategischen Prozessführung“ zunehmend an Bedeutung. Hierbei werden gezielt Justizprozesse angestoßen, um eine langfristige Änderung der rechtlichen Lage zu bewirken. Um die Potenziale und Fallstricke von strategischen Prozessen im Grund- und Menschenrechtsschutz auszuleuchten, veranstaltete die Bucerius Law School am 6. Februar 2018 eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung. 

Zu Beginn berichtete Professorin Dr. Nora Markard, M.A. von der Universität Hamburg über die Tätigkeit der noch jungen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), deren Mitbegründerin sie ist. Dabei erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in die Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse der GFF, die sich als „Rechtsschutzversicherung des Grundgesetzes“ versteht. Die GFF begleitet schwerpunktmäßig gerichtliche Verfahren in grundrechtssensiblen Fallkonstellationen, vor allem im Bereich staatlicher Überwachungsmaßnahmen.

Carsten Gericke, Rechtsanwalt in Hamburg, stellte sodann das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor, für das er als Berater tätig ist. Das bereits fest in der Menschenrechtslandschaft etablierte ECCHR befasst sich primär mit Fällen transnationaler Menschenrechtsverletzungen. Arbeitsschwerpunkte sind einerseits die straf- und auch völkerstrafrechtliche Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen, andererseits das spannungsreiche Feld von Menschenrechten und transnationalen Unternehmen. Das ECCHR greift dabei auch auf innerstaatliche Rechtsdurchsetzungsmechanismen zurück und unterstützt etwa Klägerinnen in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Dortmund gegen das Textilunternehmen KiK. Das deutsche Unternehmen muss sich vor Gericht verantworten, weil es in einer Textilfabrik eines Zulieferers in Pakistan zu einem verheerenden Brand gekommen war.

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Dr. Andreas Kerkemeyer und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh

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