Studierende der Jahrgänge 2019 und 2020 haben Zertifikate für die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP-Prüfungen) erhalten.
Linguistische Grenzen überwinden
Um sich für die Prüfungen zu qualifizieren, mussten die Studierenden zunächst 190 Stunden juristischen Sprachunterricht absolvieren. Dieser fand im Rahmen des Fremdsprachenprogramms als auch während des Auslandstrimesters statt. Anschließend galt es eine juristische Übersetzungsprüfung zu bestehen, alternativ konnte eine Hausarbeit eingereicht werden. Zudem mussten Kenntnisse in juristischer Terminologie bewiesen und in einer mündlichen Prüfung über ein juristisches Thema referiert werden.
Verleihung von Doppelzertifikaten
Insgesamt wurden 61 Zertifikate verliehen. Die Studierenden Sarah Leclercq, Anna Schneeberg, Anna Schnitzler und Jimi Puttins haben Doppelzertifikate in Englisch und Spanisch erhalten, Jimi Puttins ein Doppelzertifikat in Englisch und Französisch. Juliette Karl hat überdies Zertifikate in Englisch, Französisch und Spanisch erworben. Wir gratulieren allen Absolvent*innen zu dieser Leistung.