Die Energiewende nimmt langsam aber sicher an Fahrt auf und es wird allerorten nach Möglichkeiten gesucht, erneuerbare Energien zu gewinnen. Was läge da näher als ein Windenergiepark auf dem Meer, meilenweit von der deutschen Küste entfernt? Diese sogenannten Offshore-Windenergieparks werden in jüngerer Zeit vermehrt geplant und errichtet, um langfristig „grüne“ Energiegewinnung zu gewährleisten. Das Investitionsvolumen für die Windparks lag 2015 in Deutschland bei etwa fünf Milliarden Euro.
Die Kanzlei Watson Farley & Williams lud daher in Zusammenarbeit mit dem Studium professionale Studierende der Bucerius Law School am 26.01.2017 zu einem Workshop in ihre Kanzlei ein. Der Titel des Workshops: „Wie finanziert man einen Offshore-Windenergiepark?“.
Die Kanzlei ist seit Jahren im Offshore-Energie-Geschäft aktiv und begleitet Projektentwickler bei der Planung und Finanzierung ihrer Vorhaben. Nach einer kurzen Einführung in das Thema durch die Partner Thomas Hollenhorst und Sven Fretthold, in der insbesondere die Vor- und Nachteile der Offshore-Energiegewinnung und die verschiedenen beteiligten Akteure vorgestellt wurden, begann der eigentliche Workshop.
Die teilnehmenden Studierenden wurden in Gruppen aufgeteilt und repräsentierten jeweils die Lieferanten, die Hersteller, die Sponsoren sowie natürlich die Banken. In Anleitung durch die Partner erarbeiteten sie dann die verschiedenen Problemfelder der Finanzierung von Offshore-Windenergieparks. Der chronologischen Reihenfolge einer Projektplanung folgend, wurde zunächst besprochen, an welchen der Akteure sich die Projektentwicklungsgesellschaft zuerst wenden müsse.
Dann stellte sich die Frage, ob und warum eine Fremdfinanzierung (d.h. durch Eigenkapitalanleger, Sponsoren) bei einem solch großen Projekt Vorteile bietet. Schließlich wurde der Turbinenliefervertrag als Herzstück der Vertragsstruktur eines solchen Projekts behandelt. Die große Schwierigkeit der Finanzierung eines Offshore-Windenergieparks liegt in dem komplexen Vertragsgefüge zwischen Projektentwicklern, Sponsoren, Banken, Lieferanten und Herstellern. Da es auf dem Markt noch keine Anbieter gibt, die diesbezüglich einen allumfassenden Service anbieten, ist sogenanntes „multi-contracting“ erforderlich.
Sämtliche Akteure verlangen zudem Sicherheiten für die von ihnen im Voraus erbrachten Leistungen. Aufgrund der begrenzten Anzahl möglicher Sicherheiten, die eine Projektgesellschaft zumindest am Anfang bieten kann, gestaltet es sich schwierig, sämtliche Gläubiger zufriedenzustellen.
Im Anschluss bot sich den Studierenden die Möglichkeit, bei einem „Get-together“ die Ergebnisse des Workshops zu diskutieren.